Trotz mehr Berufserfahrung ZDF-Reporterin scheitert mit Klage auf gleiche Bezahlung

Berlin · Das Urteil eines Berliner Landesarbeitsgerichts: Die Reporterin des Politmagazins „Frontal 21“ könne sich nicht mit männlichen Festangestellten vergleichen. Obwohl sie zum Teil länger beim ZDF arbeitet und mehr Berufserfahrung hat.

 Der Hammer eines Richters (Symbolbild).

Der Hammer eines Richters (Symbolbild).

Foto: picture alliance / dpa

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in zweiter Instanz die Klage einer ZDF-Reporterin auf Lohngleichheit abgewiesen. Es lägen keine ausreichenden Hinweise darauf vor, dass die Klägerin aufgrund ihres Geschlechts weniger Geld erhielt als männliche Kollegen, hieß es in der Urteilsverkündung am Dienstag (AZ: 16 Sa 983/18).

Die Klägerin Birte Meier ist feste-freie Mitarbeiterin des ZDF-Politmagazins „Frontal 21“. Sie war vor Gericht gezogen, nachdem sie festgestellt hatte, dass sie bei gleicher Arbeitsleistung erheblich weniger verdiene als ihre ebenfalls als feste-freie Mitarbeiter beschäftigten männlichen Kollegen. Diese hatten zudem zum Teil weniger Berufserfahrungen und waren kürzere Zeit beim ZDF beschäftigt.

Das Landesarbeitsgericht bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom Februar 2017. Bereits in erster Instanz hatte das Gericht entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Lohndiskriminierung nicht gegeben seien. Begründet wurde damals die Ablehnung unter anderem damit, dass die Klägerin sich nicht mit Festangestellten oder Mitarbeitern in anderen Tarifverträgen vergleichen könne.

(kron/epd)
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