Um Arbeitsplätze zu sichern Regierung verlängert Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld

Berlin · Mit der Verlängerung will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in der Corona-Pandemie Arbeitplätze sichern und Fachkräfte für „ein schnelles Durchstarten jetzt im Sommer“ erhalten. Ohne diese Maßnahme müssten viele Unternehmen Stellen abbauen.

 Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, spricht bei der Vorstellung eines Berichts von Bundesarbeits- und Bundesbildungsministerium.

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, spricht bei der Vorstellung eines Berichts von Bundesarbeits- und Bundesbildungsministerium.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Die Bundesregierung verlängert den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitgeber um weitere drei Monate bis Ende September. Das geht aus dem „Entwurf der dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung“, die an diesem Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden soll und unserer Redaktion vorliegt.

„Mit Kurzarbeit sichern wir Millionen Arbeitsplätze durch die Krise und erhalten der deutschen Wirtschaft wichtige Fachkräfte für ein schnelles Durchstarten jetzt im Sommer“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) unserer Redaktion. Heil: „Mir ist wichtig, dass wir auch den Unternehmen, die weiter stark durch die Corona-Einschränkungen betroffen sind, eine klare Perspektive über den Sommer geben. Die Eventbranche etwa, Teile der Gastronomie- und Touristikbranche oder die Luftfahrtindustrie stehen weiter vor großen Herausforderungen.“

Ohne die Verlängerung müssten viele Unternehmen Arbeitsplätze abbauen, heißt es in der Verordnung. „Die Zugangserleichterungen und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ermöglichen in der aktuellen Situation in vielen Fällen erst die Kurzarbeit, sodass ab dem 1. Juli 2021 ohne Zugangserleichterungen und ohne vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge verstärkt mit Entlassungen zu rechnen wäre“, heißt es darin. „Die Regelungen dieses Verordnungsentwurfs führen zu Mehrausgaben im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit von schätzungsweise rund 2,6 Milliarden Euro, darunter 1,4 Milliarden Euro für die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen“, so die Verordnung.

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