Dorffest am Samstag Labbecker Vereine laden zur 3G-Feier

Sonsbeck-Labbeck · Unter dem Motto „Gespielt, Gelacht, Gefeiert“ steht auf dem Dorfplatz in Labbeck am Samstag ein buntes Programm an. Ausrichter ist der Musikverein Harmonie Sonsbeck/Labbeck.

 Der Musikverein Harmonie Sonsbeck/Labbeck sorgt für die musikalische Unterhaltung (Archivfoto).

Der Musikverein Harmonie Sonsbeck/Labbeck sorgt für die musikalische Unterhaltung (Archivfoto).

Foto: Ostermann, Olaf (oo)

Das Schützenfest in Labbeck fällt auch in diesem Jahr corona-bedingt aus. Gefeiert werden soll aber trotzdem. Dafür haben die ansässigen Vereine gemeinsam überlegt, was trotz der Pandemie möglich ist, und kurzerhand die 3G-Regel neu interpretiert: „Gespielt, Gelacht, Gefeiert!“ lautet das Motto, unter dem die Vereine am Samstag, 18. September, ab 14 Uhr zum Treffen auf den Dorfplatz einladen.

Der Musikverein Harmonie Sonsbeck/Labbeck, der in diesem sein 100- beziehungsweise 110-jähriges Bestehen begeht und Ausrichter der Veranstaltung ist, begleitet das Fest mit einem bunten Mix aus seinem Repertoire. Auch das Jugendblasorchester Jublor wird die Gäste mit einer Auswahl seiner Stücke unterhalten. Nachmittags reicht das Angebot für die jüngeren Gäste vom Bobbycar-Führerschein über eine Rollenbahn, Laser- und Hasenschießen, bis hin zum Minibagger-Fahren. Die selbst gebauten Spielestationen werden von den Labbecker Gruppen und Vereinen betreut. Zum Abschluss gibt es für jedes Kind eine kleine Überraschung. Bei Kaffee, Kuchen, Waffeln und Eis „kann nach langer Zeit endlich wieder das ganze Dorf mit allen Gästen gemütlich beisammen sitzen und gesellige Stunden in Labbeck genießen“, geben die Veranstalter voller Vorfreude an.

Abends ab 19 Uhr soll es mit „Musik aus der Dose“ und tollem Ambiente in der Zeltstadt auf dem Dorfplatz locker zugehen. Zur Stärkung gibt es kühle Getränken und den bekannten Niederrhein-Döner.

Hinweis: Das Betreten des Labbecker Dorfplatzes ist nur unter Einhaltung der 3G-Regeln gestattet: Gäste müssen nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Es gilt die aktuelle Corona-Schutzverordnung. Eine kurzfristige Absage ist nicht ausgeschlossen.

(beaw)
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