Allgemeinverfügung des Kreises Wesel Wasserentnahme aus Seen und Flüssen wird verboten

Kreis Wesel · Der Kreis Wesel reagiert auf die anhaltende Trockenheit. Eine Verbesserung der Situation sei derzeit nicht absehbar, deshalb werde die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Seen und Bächen untersagt, teilte er mit.

  Bei Wesel fiel der Rhein-Pegel am Dienstag auf 0,91 Meter.

Bei Wesel fiel der Rhein-Pegel am Dienstag auf 0,91 Meter.

Foto: ja/Arnulf Stoffel (ast)

Wegen der anhaltenden Trockenheit ist es ab Mittwoch, 17. August, im Kreis Wesel untersagt, Wasser mit mechanischen oder elektrischen Pumpen aus Oberflächengewässern wie natürlichen Flüssen, Seen und Bächen zu entnehmen. Wie die Kreisverwaltung am Dienstag mitteilte, hat sie eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die Regelung gilt demnach vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2022 und betrifft alle oberirdischen Gewässer im Kreisgebiet.

Wie die Kreisverwaltung weiter mitteilte, gilt das Verbot sowohl für den privaten, also auch für den gewerblichen Gebrauch. Verboten ist damit nicht nur die Entnahme von größeren Wassermengen beispielweise zur Feldberegnung, sondern auch die Entnahme kleinerer Mengen für die Bewässerung von Privatgärten. Ausgenommen sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Private Brunnen sind ebenfalls nicht betroffen. Daraus Wasser für den eigenen Rasen zu nehmen, ist also weiter erlaubt.

Anlass für Allgemeinverfügung sei die seit Monaten anhaltende Trockenheit in der Region, erklärte die Kreisverwaltung. Eine Verbesserung der Situation sei derzeit nicht absehbar. Es sei möglich, dass der bereits stark belastete Gewässer- und Naturhaushalt nachhaltig gestört werde und die Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen bedroht seien. Die weitere Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern würde diese negative Entwicklung noch verstärken.

Die Einhaltung des Entnahmeverbots werde überwacht, kündigte der Kreis Wesel an. Verstöße gegen das Verbot würden geahndet und könnten im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

(wer)
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