Gastronomie in Willich Schanklizenzen drohen zu erlöschen

Willich · Wenn ein Inhaber seinen gastronomischen Betrieb ein Jahr lang nicht in Betrieb hat, erlischt die Schanklizenz. Die Willicher SPD möchte verhindern, dass Gastronomen deswegen zusätzliche Schwierigkeiten bekommen.

  Schanklizenzen erlöschen, wenn ein Betrieb ein Jahr lang stillsteht.

Schanklizenzen erlöschen, wenn ein Betrieb ein Jahr lang stillsteht.

Foto: dpa/Angelika Warmuth

Die SPD sorgt sich um die durch die Corona-Pandemie ohnehin schon gebeutelten Gastronomen in Willich. Denn: Die Erlaubnis erlischt laut Gaststättengesetz, wenn ein Inhaber seinen gastronomischen Betrieb ein Jahr lang nicht in Betrieb hat. Viele Restaurants und Kneipen seien seit dem vergangenen Jahr durchgehend oder weitestgehend geschlossen, so die SPD.

„Wir laufen gerade darauf zu, dass unsere Gastronomie in Willich ohne rechtliche Erlaubnis dasteht, ihre Betriebe überhaupt führen zu dürfen. So wird aus finanzieller und wirtschaftlicher Not wahre Existenzangst – die sie ohnehin schon seit Monaten haben“, sagt die Sozialdemokratin Eleonore Wittkop. Die Willicher SPD möchte nun von der Stadtverwaltung wissen, wie viele Gastronomen derzeit in Gefahr sind, ihre Erlaubnisse und Schanklizenzen zu verlieren, und bitten die Verwaltung um eine Verlängerung der Frist.

Rheinland-Pfalz habe bereits eine Allgemeinverfügung erlassen, wodurch die Erlaubnisse für alle Gastronomen des Landes bis zum 18. März 2022 verlängert werden. „In NRW fehlt eine landesweite Regelung, aber als Stadt sollten wir die Fristen verlängern, soweit wir das können“, so SPD-Ratsherr Hendrik Pempelfort.

(msc)
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