Angebot des Seniorenbeirats Neuer Treffpunkt für die Taschengeldbörse gefunden

Schermbeck · Nach der Winterpause findet die vom Seniorenbeirat Schermbeck organisierte Taschengeldbörse nun im Pfarrheim St. Ludgerus statt. Am 22. März findet das erste Treffen von Jugendlichen und Senioren statt.

 Friedhelm Stoltenberg, Annemarie Unterberg, Monika Selders und Reiner Endemann (v.l.) sind froh, einen neuen Treffpunkt gefunden zu haben.

Friedhelm Stoltenberg, Annemarie Unterberg, Monika Selders und Reiner Endemann (v.l.) sind froh, einen neuen Treffpunkt gefunden zu haben.

Foto: Helmut Scheffler

Die im Jahre 2018 gegründete Taschengeldbörse des Seniorenbeirats hat ihre Sprechstunden bislang im Rathaus angeboten. In Corona-Zeiten war es jedoch gar nicht so einfach, dort junge und ältere Menschen wegen der geltenden Pandemieauflagen zusammenzubringen. Umso mehr freuten sich nun die Seniorenbeiratsmitglieder Friedhelm Stoltenberg, Reiner Endemann, Annemarie Unterberg und Monika Selders, nach der Winterpause den neuen Treffpunkt im Pfarrheim St. Ludgerus an der Erler Straße 9 vorzustellen.

Das erklärte Ziel des Seniorenbeirates besteht nach wie vor darin, mit der Taschengeldbörse ein Forum zu schaffen. In diesem soll der Kontakt zwischen jungen Menschen, die ihr Taschengeld aufbessern möchten, und älteren Menschen hergestellt werden, die gelegentlich bei anfallenden Arbeiten eine Unterstützung haben möchten.

Am kommenden Dienstag, 22. März, ist die Taschengeldbörse zwischen 16.45 und 18 Uhr geöffnet. Annemarie Unterberg und Monika Selders hoffen, dass nach der Winterpause wieder dieselbe Resonanz verzeichnet werden kann wie vor einigen Monaten. Zuletzt kamen etwa 20 Schüler der Gesamtschule, um ihre Hilfe anzubieten. Die Schüler müssen eine bestimmte Voraussetzungen erfüllen, nämlich mindestens 14 Jahre alt sein. Bei allen im Rahmen der Taschengeldbörse vermittelten Tätigkeiten muss es sich zudem um geringfügige Hilfeleistungen handeln, die nach den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur gelegentlich aus Gefälligkeit erbracht werden. Die Beschäftigung darf maximal zehn Stunden pro Woche betragen.

Bei den Beschäftigungen handelt es sich um recht unterschiedliche Dienstleistungen. Manche ältere Menschen suchen eine Unterstützung bei der Gartenarbeit oder beim Einkaufen, andere freuen sich über eine Begleitung beim Arztbesuch. Manche Senioren freuen sich, wenn ihnen ein Schüler den Umgang mit dem PC oder mit einem Smartphone erklärt.

Als Mindestbelohnung gelten fünf Euro pro Stunde. Zwischen dem Jugendlichen und dem Jobanbieter kann allerdings auch ein höherer Stundensatz vereinbart werden. Die Vergütung soll unmittelbar nach der Beendigung der Arbeitsleistung in bar ausgezahlt werden.

„Wir erstellen einen Anmeldezettel mit den Kontaktdaten, mit den Angaben zur Versicherung und zu den Wünschen“, schildert Monika Selders die Vorgehensweise. Dadurch erreiche man eine möglichst große Sicherheit für alle Beteiligten. Die erfassten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

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