Klimaschutz in Rhein-Berg Der Kreis fördert Energieberatungen zum Eigenheim

Rhein-Berg · Den Energieverbrauch des Eigenheims zu senken, spart nicht nur Kosten, sondern leistet auch einen Beitrag zum Klimaschutz. Der Rheinisch-Bergische Kreis fördert daher seit dem 1. Dezember Beratungsleistungen, die dabei helfen, die heimische Immobilie energetisch zu sanieren.

 Gefördert werden Beratungsleistungen für Wohngebäude, die sich auf dem Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises befinden.

Gefördert werden Beratungsleistungen für Wohngebäude, die sich auf dem Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises befinden.

Foto: dpa-tmn/Nestor Bachmann

Die finanzielle Unterstützung des Kreises von Vor-Ort-Energieberatungen mit nachfolgender Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans ergänzt die bereits bestehende Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude des Bundes: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben; der Rheinisch-Bergische Kreis unterstützt die Leistungen um weitere zehn Prozent, bis maximal 1.000 Euro, heißt es in einer Mitteilung des Kreises. Damit müssen Bürgerinnen und Bürger lediglich einen Eigenanteil von zehn Prozent tragen. Das Förderprogramm „Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) des Rheinisch-Bergischen Kreises“ ist Teil des vom Kreistag beschlossenen Integrierten Klimaschutzkonzepts.

Gefördert werden Beratungsleistungen für Wohngebäude, die sich auf dem Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises befinden. Eine weitere Bedingung ist, dass die Leistungsempfänger zuvor die Bundesförderung in Anspruch genommen haben. Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt den Hausbesitzern detailliert auf, welche Schritte eingeleitet werden müssen, um ihre Immobilie auf Energiestandards von Wohngebäuden zu bringen. Damit ist der Bericht über die individuell möglichen Sanierungsmaßnahmen meist zwingende Voraussetzung, um für die energetische Sanierung selbst Fördermittel zu erhalten, beispielsweise durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Weitere Informationen zu der Förderung, zum Förderantrag und zur Förderrichtlinie gibt es unter www.rbk-direkt.de unter den Stichworten „Förderung von Energieberatungen“. Fragen beantwortet Martin Beulker, Klimaschutzmanager des Rheinisch-Bergischen Kreises, unter klimaschutz@rbk-online.de.

Wer auf der Suche nach unverbindlichen und anbieterneutralen Energieberatungen ist, kann sich an die kostenfreie Energie-Initialberatung der Verbraucherzentrale, telefonisch unter 0211 33 996 555, oder an das Bergische Energiekompetenzzentrums :metabolon, telefonisch unter 02263 805 597 oder per E-Mail an oetter@bavmail.de, wenden.

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