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Amtsgericht Wermelskirchen Fahren ohne Führerschein bleibt straffrei

Wermelskirchen · Ein kurioses Verfahren wurde am Ende gegen eine Geldzahlung in Höhe von 300 Euro eingestellt.

 Das Verfahren gegen einen 33-Jährigen wegen Fahrens ohne Führerschein wurde gegen eine Auflage eingestellt.

Das Verfahren gegen einen 33-Jährigen wegen Fahrens ohne Führerschein wurde gegen eine Auflage eingestellt.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Manchmal sind die Fälle, die vor dem Amtsgericht verhandelt werden, durchaus kurios. Zumal wenn der Angeklagte selbstbewusst auftritt, zugleich aber durch sein Auftreten zur Verwirrung aller Beteiligten beiträgt.

Ursprünglich ging es um eine Verkehrskontrolle mittels automatischer Radarüberwachung – der Wagen des 33-jährigen Mannes aus Mülheim an der Ruhr wurde 12. September auf der L 157 geblitzt. Beim Abgleich der Daten wurde der Angeklagte als Besitzer des Wagens ermittelt. Das Problem: Er verfügte nicht über einen gültigen Führerschein.

Das erste, was der Angeklagte wissen wollte, war: „Wie wurde ich denn eigentlich kontrolliert?“ Das war dann der Auftakt für eine durchaus amüsante, wenngleich wenig erhellende Reise durch das Leben des 33-Jährigen, der zwischen Belgien und Mülheim pendele, da dort seine Lebensgefährtin mit den drei kleinen Kindern lebe. Auf dem Blitzerfoto könne man ihn doch gar nicht erkennen – außerdem sei er zum fraglichen Termin in Belgien gewesen, krank obendrein, ein Attest könne er besorgen, so dies gewünscht sei.

Abgesehen davon habe ihm das Auto am 12. September schon gar nicht mehr gehört. „Ich kaufe und verkaufe Autos, das mache ich aber nicht beruflich, sondern als Hobby“, sagte der 33-Jährige. Beruflich sei er ansonsten mit einer Shisha-Bar und einem weiteren Geschäft selbstständig. Besagtes Auto, ein Audi, habe er am 8. September verkauft. Warum es dann aber vier Tage später doch noch auf ihn zugelassen gewesen sei, habe er nicht sagen können. „Ich melde die Autos auch gar nicht an, der Audi war wohl noch angemeldet“, sagte er.

Auf seinem Handy suchte er während der Verhandlung sowohl Bilder des Autos heraus, als auch einen entsprechenden Kaufvertrag. Im weiteren Verlauf verwechselte der Angeklagte noch die Kaufverträge, Nummernschilder und Bilder des Audis mit einem BMW, den er ebenfalls verkauft habe.

Sowohl Staatsanwalt als auch Richterin blieben bewundernswert ruhig, obwohl es alles anderes als einfach war, den Ausführungen des Angeklagten zu folgen. Als dann auch noch ein „französischer Führerschein“ vom Angeklagten ins Spiel gebracht wurde, mit dem er allerdings in Deutschland nicht fahren dürfe, war die Verwirrung komplett. Der Staatsanwalt kam dann dennoch zu einem eindeutigen Ergebnis: „Mir kommt das alles sehr suspekt vor“, sagte er. Er regte dennoch an, auf eine Vorladung des Käufers des Audi sowie die Erstellung eines Gutachtens, um abzuklären, ob die Blitzeraufnahme den Angeklagten zeige oder doch jemand anderen, zu verzichten. „Ich könnte mir eine grundsätzliche Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage vorstellen“, sagt er. Was das denn für eine Auflage sei, wollte der Angeklagte wissen. „Geld. Ich hatte an 300 Euro gedacht“, sagte der Staatsanwalt. Als der Angeklagte daraufhin handeln wollte, griff die Richterin ein. „Wir sind hier nicht auf einem Basar. Es ist ein mehr als faires Angebot der Staatsanwaltschaft“, betonte sie. Das überzeugte den Angeklagten dann auch, so dass die Rettungsstiftung Jürgen Pegler sich demnächst über 300 Euro freuen darf.

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