Angeklagter berichtet von einem Nachbarschaftsstreit Wegen Exhibitionismus angeklagt

Wermelskirchen · (bege) Ein 54-jähriger Mann war angeklagt, eine exhibitionistische Handlung ausgeführt zu haben. Er soll sie mit heruntergelassener Hose und mit Blickkontakt zu seiner Nachbarin am gegenüberliegenden Fenster ausgeübt haben.

Der Anklagte ließ sich bereitwillig zu diesem Vorwurf ein. „Es geht ums Taubenfüttern“, begann er zum Erstaunen des Gerichts.

Seit längerer Zeit gebe es darum Streit mit seiner Nachbarin. Aktuell habe er rund 20 Tauben verjagt, die sich auf seinem Vordach niedergelassen hatten. Daraufhin habe ihm ein Mann – ein anderer Nachbar - Prügel angedroht, der sich in der Wohnung seiner Nachbarin aufhielt. Es kam zu einem heftigen Wortgefecht. Anschließend riefen die Nachbarin und der Mann die Polizei und erstatteten offensichtlich Anzeige gegen ihn wegen des in der Anklage erwähnten Vorwurfs. Er habe die Nachbarin überhaupt nicht gesehen, sagte der Angeklagte. Und auch niemals seine Hose heruntergelassen. Deswegen habe er seinerseits die Frau und den Mann wegen falscher Verdächtigung angezeigt.

Der Richter rief die als Zeugen geladene Nachbarn auf. Es meldete sich niemand. In Übereinstimmung mit der Staatsanwältin verhängte er gegen beide Zeugen ein Ordnungsgeld von je 150 Euro, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft. Ferner vertagte er die Verhandlung auf einen neuen Termin. Hierzu sollen die beiden Zeugen polizeilich vorgeladen werden. Der Angeklagte und sein Verteidiger begrüßten dieses Vorgehen.

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