Drogenprozess in Mönchengladbach 24-Jähriger wegen Kokainhandels angeklagt

Mönchengladbach · Ein mutmaßlicher Drogendealer ist wegen Kokainhandels in 323 Fällen angeklagt. Doch davon blieben nur wenige Fälle übrig. Ein Kunde und ein Polizist belasteten den 24-Jährigen vor Gericht.

 Der Fall wird im Amtsgericht Mönchengladbach verhandelt.

Der Fall wird im Amtsgericht Mönchengladbach verhandelt.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Vor dem Amtsgericht ging es am Mittwoch um den Vorwurf des Kokain-Handels: Ein 24-Jähriger wurde in 323 Fällen angeklagt. Davon blieben am Ende gerade einmal eine Handvoll übrig: Einige Zeugen machten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, andere erschienen erst gar nicht, um sich nicht selbst zu belasten.

Ein Zeuge hatte bei einem ersten Termin erklärt, er habe ein Jahr lang täglich bei dem Angeklagten Drogen gekauft. Zudem habe er weitere Dealer benannt, bei denen er in diesem Zeitraum ebenfalls Kokain in erheblichen Mengen erworben habe. Dies wurde vom Verteidiger im Gerichtssaal angezweifelt. Er forderte, ein bereits vorhandenes psychiatrisches Gutachten einzuführen, um die Glaubwürdigkeit dieser Aussage zu prüfen.

Befragt wurde ein Polizist, dem dieser Zeuge seit längerem als „starker Konsument“ bekannt sei. Nach einer Festnahme sei er zu seinen Dealern befragt worden, habe dabei den Angeklagten in einer Fotomappe erkannt. Er kaufe seit etwa einem Jahr bei diesem täglich einen Bubble (dies entspricht einer Konsumeinheit), manchmal zwei. Die Szene kenne den Angeklagten unter dem Namen „Pascal“.

Auch ein weiterer Zeuge will den Angeklagten auf Fotos erkannt haben. Dieser sei in Gladbach „einer der ersten gewesen“, der Kokain anbot. Inzwischen verkaufe er aber nur noch am Telefon. Dies deckt sich mit einer bei einer Observation des Angeklagten gemachten Beobachtung: Der Angeklagte habe in der Nähe der Innenstadt an einer Bushaltestelle gewartet, die Beamten erwarteten nach einem Telefonat einen gezielten Drogenverkauf. Kurz vor dem Aufeinandertreffen mit der mutmaßlichen Käuferin habe der Angeklagte sich mit zwei Fingern in den Mund gegriffen und etwas herausgeholt. Das habe er dieser in die Hand gelegt und einen Geldschein erhalten. Kokain-Konsumeinheiten würden von Dealern häufig im Mund aufbewahrt, erklärte der Polizist.

Der Beamte wurde zudem zu einer möglichen Drogenübergabe in einer Unterführung nahe dem Geroweiher zwischen dem Zeugen und dem Angeklagten befragt. Letzterer habe noch einen Geldschein in der Hand gehabt, als die Polizisten hinzukamen. Sie hätten jedoch nicht verhindern können, dass dieser mehrfach geschluckt habe.  Der Prozess wird mit weiteren Zeugen fortgesetzt.

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