Parken in Wegberg Keine eigene Parkregelung für Anwohner geplant

Wegberg · Beim Thema Parkraumbewirtschaftung sieht die Stadt Wegberg keinen Handlungsbedarf, um Stellplätze für Anwohner zu ermöglichen. Die Rechtliche Grundlage fehle, argumentiert das Rathaus.

 Im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung plant die Stadt Wegberg kein Anwohnerparken.

Im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung plant die Stadt Wegberg kein Anwohnerparken.

Foto: Michael Heckers

Anwohnerparken ist in Wegberg nicht geplant. Darauf macht die Stadt Wegberg aufmerksam. Die Frage danach hat die Verwaltung nun im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt beantwortet.

Wie es aus dem Rathaus heißt, wird es deshalb keine konkrete Regelung im Bezug auf Anwohnerparken geben, denn es liegen nach Auskunft der Verwaltung keine gesetzlichen Voraussetzungen vor, um Anwohner gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern mit gesonderten Parkrechten bevorzugen zu dürfen. Die Stadt begründet dies so: Im Straßenverkehrsrecht gelte der Grundsatz, dass alle Verkehrsteilnehmer bei erlaubter Verkehrsteilnahme grundsätzlich gleichrangig seien. Man spreche dabei von der so genannten „Präferenz- und Privilegienfeindlichkeit“. Sonderregeln wie die für Bewohner städtischer Quartiere gebe es daher nur in dem im Gesetz dafür vorgesehenen Rahmen.

Die Verwaltung erklärt weiter, dass das Anwohnerparken vor mehr als zehn Jahren durch das Bewohnerparken abgelöst worden sei. Der Grund war, dass der Begriff „Anwohner“ auf die dem Begriff immanente enge räumliche Verbindung zwischen Wohnort und Pkw-Abstellort abstellte, die in der Regel bei einem Nahbereich von zwei bis drei Straßen gegeben ist. Weil dies in Großstädten an den tatsächlichen Bedürfnissen vorbeiging, ging der Gesetzgeber auf den Begriff „Bewohner“ über, um den Großstädten zu ermöglichen, großräumigere Parkzonen mit der Bezugsgröße eines städtischen Quartiers zu schaffen.

Die maximale Ausdehnung sollte dabei nicht über 1000 Meter liegen. Letztlich gilt als gesetzliche Voraussetzung zur Einrichtung von Bewohnerparkzonen, dass Parkraummangel für Bewohner bestimmter städtischer Quartiere besteht. Bewohnerparkvorrechte seien nur da zulässig, wo es mangels privater Stellflächen und wegen allgemeinen Parkdrucks Bewohner kaum Möglichkeiten haben, in ortsüblich zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Parkplatz zu finden. Parkautomaten stehen hier: Burgparkplatz, Schwalmaue 1 und 2, Grachtstraße, Beecker Straße 32/54/62, Karmelitergasse 22, Kreuzherrenstraße 7, Bahnhofstraße 30/42, Rathausplatz 11.

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