Zensus 2022 startet im Mai Stadt bereitet Volkszählung in Solingen vor

Solingen · Im Mai starten die Befragungen im Rahmen des Zensus 2022. Die Stadt informiert vorab über Ablauf und Zweck der Erhebung.

 Die Befragungen der privaten Haushalte für den Zensus 2022 starten der Stadt zufolge Mitte Mai und sollen bis Anfang August dauern.

Die Befragungen der privaten Haushalte für den Zensus 2022 starten der Stadt zufolge Mitte Mai und sollen bis Anfang August dauern.

Foto: dpa/Oliver Berg

Alle zehn Jahre wird in Deutschland der Zensus durchgeführt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die umfangreiche Volkszählung um ein Jahr verschoben und findet nun ab Anfang Mai statt. Solingen hat jetzt mit den Vorbereitungen begonnen. Im Auftrag des Landes NRW sei eine eigenständige Erhebungsstelle eingerichtet worden, wie die Stadt mitteilt. Die Stelle soll den Zensus in der Klingenstadt koordinieren.

Was ist der Zensus?

Die registergestützte, statistische Erhebung umfasst eine umfangreiche Volkszählung sowie eine Bestandsaufnahme der Gebäude in Deutschland. Bundesweit sollen im Rahmen des Zensus 2022 voraussichtlich mehr als zehn Millionen Personen befragt werden, die zuvor mittels zufälliger Stichprobe ausgewählt wurden. Zusätzlich werden alle Personen um Auskunft gebeten, die Wohnungen und Gebäude besitzen.

Wozu wird der Zensus durchgeführt?

Ziel der Erhebung ist es, aktuelle Daten über die Bevölkerung Deutschlands zu sammeln. Damit sollen verlässliche Aussagen über Alter, Geschlechter-Verteilungen, Bildungsstand oder Erwerbssituation im Land möglich sein. Vor allem gehe es der Stadt zufolge darum,  die amtliche Einwohnerzahl zu erheben. Damit sollen veraltete oder fehlende Einträge in den Einwohnermelderegistern aktualisiert werden. Die amtliche Einwohnerzahl sei „unter anderem für die Zuweisung von Finanzmitteln an die Städte und Gemeinden von großer Bedeutung“, so die Stadt. Gleichzeitig gehe es darum, den Gebäude- und Wohnungsbestand in den Kommunen in den Blick zu nehmen. Dabei werden Informationen zu Wohnungsgrößen, dem Alter von Gebäuden und Nettokaltmieten sowie zum Wohnungsleerstand gesammelt. Da es bislang kein verbindliches Gebäuderegister in Deutschland gibt, liegen diese Daten nicht flächendeckend vor.

Muss jede ausgewählte Person bei der Befragung mitmachen ?

„Der Zensus 2022 ist eine Bundesstatistik, für die eine Auskunftspflicht besteht“, betont die Stadt. Wer die Angaben verweigert, müsse mit einem Mahnverfahren rechnen, bei dem ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro verhängt werden könne.

Wann erfährt man, ob man

auskunftspflichtig ist?

Nach Angaben der Stadt Solingen können sich ab Anfang Mai Erhebungsbeauftragte zu einem Interviewtermin ankündigen. Dazu werde den in der Stichprobe ermittelten Personen eine Ankündigungskarte mit einem Terminvorschlag und Kontaktdaten zu den jeweiligen Beauftragten zugestellt. Sollte der vorgeschlagene Termin nicht passen, kann man einen anderen vereinbaren. Die Befragungen selbst starten dann am 16. Mai. Sie dauern voraussichtlich bis Anfang August.

Wie läuft die Erhebung ab?

Bei der Befragung wird der Stadt zufolge zunächst ein persönliches Interview von fünf bis zehn Minuten geführt. Dabei werden die zu diesem Zeitpunkt gültige Regeln der Corona-Schutzverordnung eingehalten. Anschließend bekommen die Befragten von den Erhebungsbeauftragten einen Zugangscode für eine Online-Befragung, in der weitere Informationen erhoben werden. Die Stadt weist daraufhin, dass diese zweite Befragung in Ausnahmefällen auch auf Papier oder direkt mit den Erhebungsbeauftragten durchgeführt werden könne.

Wer wird befragt?

„In Solingen werden über 9500 Bürger in privaten Haushalten befragt“, kündigt die Stadt an. Sie werden per Zufallsstichprobe durch das Statistische Bundesamt ermittelt. Die Stadt habe auf die Auswahl keinen Einfluss. Hinzu komme eine vollständige Erhebung in allen Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Das betreffe rund 2700 weitere Personen. In den privaten Haushalten finde die Befragung adressbasiert statt. Das heißt, dass alle Bewohner einer Adresse befragt werden, einschließlich der Kinder. Allerdings könne eine Person stellvertretend für alle Haushaltsmitglieder Angaben machen.

Wie wird der Datenschutz

gewährleistet?

Dem Schutz der persönlichen Daten kommt beim Zensus eine wichtige Bedeutung bei. „Die Angaben, die erhoben werden, werden streng vertraulich behandelt“, teilt die Stadt mit. Die eingerichtete Erhebungsstelle unter Aufsicht des Landes sei technisch und organisatorisch von der restlichen Stadtverwaltung getrennt. Zudem sei es bestimmten Berufsgruppen verboten, als Erhebungsbeauftragte eingesetzt zu werden. Dazu zählen unter anderem Mitarbeitende der Polizei, Journalisten sowie einzelne Verwaltungsmitarbeitende. Die Stadt weist zudem darauf hin, dass die Beauftragten sich ausweisen können.

(c-st)
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