Wer erhebt den Zensus?
Der Zensus wird auf Bundes- und Landesebene durch das Statistische Amt und dem Informationstechnikzentrum Bund koordiniert. Letzteres stellt die benötigte IT-Infrastruktur bereit. Die Statistischen Ämter übernehmen die Durchführung der Befragungen im jeweiligen Bundesland. Die Hauptaufgabe besteht darin, Erhebungsbeauftragte zu rekrutieren und die Befragung vor Ort in den sogenannten Erhebungsstellen zu koordinieren.
- Die Erhebungsstellen: In der Vorbereitungszeit des Zensus werden in den Kommunen Erhebungsstellen eingerichtet. Diese kümmern sich um die Einstellung und Schulung von Erhebungsbeauftragten. Außerdem werden hier regionsspezifisch die Qualitätsstandards der Erhebung und des Datenschutzes sichergestellt. Von hier aus werden die Erhebungsunterlagen vollständig an das Landesamt übermittelt.
- Die Erhebungsbeauftragten: Die Erhebungsbeauftragte führen die Befragungen vor Ort durch. Sie besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen die Daten mit einem (Online-) Fragebogen. Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten. Ein offizieller Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit.
Wann wird der nächste Zensus erhoben?
Der neue Zensusstichtag ist gemäß Zensusgesetz 2022 der 15. Mai 2022. Ursprünglich sollte der Zensus im Jahr 2021 am Stichtag 09. Mai durchgeführt werden, diese wurde jedoch aufgrund der Corona-Pandemie verschoben.
Was sind die Ziele des Zensus?
Mit der Haushaltebefragung werden zwei Ziele verfolgt:
- Qualitätssicherung der amtlichen Einwohnerzahl
- Erhebung weiterer Merkmale:Merkmale, die nicht oder noch nicht hinreichend verlässlich in den Melderegistern enthalten sind
Diese Strukturdaten über die Bevölkerung dienen als Grundlage für politische Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden auf den Gebieten Bevölkerung, Wirtschaft, Soziales, Wohnungswesen, Raumordnung, Verkehr, Umwelt und Arbeitsmarkt.
Wer wird befragt?
- In der Haushaltebefragung wird circa jeder zehnte Einwohner einer Gemeinde per Zufallsprinzip ausgewählt. Hier werden persönliche Angaben und Merkmale wie zum Beispiel Alter und Staatsangehörigkeit sowie Arbeitsstatus erfragt. Für die Erhebung an Anschriften werden die Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen befragt. In Gemeinschaftsunterkünften übernehmen die Einrichtungsleitungen die Auskunft.
- In der Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige nutzungsberechtigte Personen aller Gebäude mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen befragt.
Welche Fragen werden beim Zensus gestellt?
Die Fragen beim Zensus dienen allein der Ermittlung der Einwohnerstruktur. Es werden also keine persönlichen oder gar privaten Fragen erfragt – lediglich objektive und unmittelbare Angaben der korrekten Gebäudeanschrift, Name und Anschrift der auskunftspflichtigen Person sowie verschiedene Eigentumsverhältnisse. Der Fragebogen enthält 46 Fragen, etwa zu Bildung und Ausbildung, Erwerbstätigkeit oder zum Migrationshintergrund. Das Ausfüllen des Fragebogens soll ungefähr zehn Minuten dauern.
Folgende Fragen können bei der Haushaltsbefragung befragt werden:
- Alter
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit
- Migrationshintergrund
- Zugehörigkeit zu einer Religion
- Hauptwohnsitz
- Berufstätigkeit
- Schulbesuch
- Bildungs- und Ausbildungsabschluss
- Geschlecht
Wie wird der Zensus durchgeführt?
Die konkrete Durchführung des Zensus wird durch das Zensusgesetz geregelt. Dieses legt unter anderem die Merkmale, die erhoben werden sollen, und alle weiteren Vorgaben fest.
Ab dem Zensusstichtag nehmen die geschulten Erhebungsbeauftragten postalischen Kontakt zu den auskunftspflichtigen Personen auf, um einen Termin mit ihnen abzustimmen. Für die Gebäude- und Wohnungszählung werden Ihnen die Zugangsdaten für eine Online-Beantwortung des Fragebogens zugesandt. Analoge Fragebogen werden nur bei Bedarf auf Anfrage verschickt.
Wie erfolgt die sichere Datenübermittlung?
Die Datenübermittlung erfolgt mittels eines Online-Fragebogens und werden an einen Dateneingangsserver der Statistischen Ämter gesendet. Das Übermittlungsverfahren wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder zur Verfügung gestellt und erfüllt höchste Sicherheitskriterien nach den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Dazu gehört, dass die Datenübermittlung immer verschlüsselt erfolgt. Dadurch wird verhindert, dass die Daten während der Übertragung eingesehen, verändert oder umgeleitet werden können.
Bin ich verpflichtet an der Befragung teilzunehmen?
Ja. Bei beiden Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 Bundesstatistikgesetz, § 24 Absatz 1 Zensusgesetz 2022. Die Auskunftspflicht für die Gebäude- und Wohnungszählung 2022 ergibt sich aus § 24 Absatz 1 Zensusgesetz 2022. Demnach sind die Eigentümerinnen und Eigentümer, die Verwaltungen sowie sonstige Nutzungsberechtigte der Gebäude oder Wohnungen auskunftspflichtig.
Muss ich mich aktiv zur Teilnahme melden?
Nein, Sie müssen sich selbst nicht aktiv für die Teilnahme am Zensus melden. Ihr Statistisches Landesamt wird sich postalisch an Sie wenden, wenn Sie an einer Befragung teilnehmen müssen.
Warum gibt es eine Auskunftspflicht beim Zensus 2022?
Die Auskünfte innerhalb des Zensus 2022 dienen unter anderem der Erfüllung der EU-Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen (EG) Nr. 763/2008. Denn auch europaweit müssen einheitliche Grunddaten über Bevölkerung und Wohnsituation verfügbar sein. Diese werden alle 10 Jahre von den Mitgliedstaaten erhoben. Die Auskunftspflicht ist notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann.