Ausnahme in Corona-Zeiten Stadt genehmigt islamischen Gebetsruf

Solingen · Der Gebetsruf erklingt ab Donnerstag, 16. April, nach 20.36 Uhr, ein Mal wöchentlich und solange die Kontaktsperre gilt.

 Wie an der Kasernenstraße bei der Türkisch-Islamischen Gemeinde kann an weiteren sechs Standorten in Solingen einmal wöchentlich der islamische Gebetsruf erklingen.

Wie an der Kasernenstraße bei der Türkisch-Islamischen Gemeinde kann an weiteren sechs Standorten in Solingen einmal wöchentlich der islamische Gebetsruf erklingen.

Foto: Köhlen, Stephan (TEPH)/Köhlen, Stephan (teph)

Sieben Solinger Moschee-Gemeiden haben jetzt von der Stadt Solingen die Erlaubnis erhalten, in der Zeit der Corona-Krise einmal wöchentlich den islamischen Gebetsruf vor den Toren der jeweiligen Moscheen erklingen zu lassen.

Das hat die Stadt am Mittwoch mitgeteilt. Die Genehmigung, die auf Antrag der Gemeinden erfolgte,  gilt für Moschee-Gemeinden an der Flurstraße (Selimiye-Moschee des Türkischen Nationalvereins), an der Querstraße (Ohligser Bildungs- und Kulturverein), an der Heukämpchenstraße (Ditib Wald), an der Florastraße (Islamisches Zentrum), Kasernenstraße (Türkisch-Islamische Gemeinde), an der Van-Meeren-Straße (Milli Görüs) und an der Konrad-Adenauer-Straße (Integrations- und Kulturverein).

Die Stadt und die Gemeinden wiesen darauf hin, dass mit den Gebetsrufen nicht dazu aufgerufen werde, sich vor den jeweiligen Moscheen zu versammeln. Vielmehr, so das Rathaus, gehe es darum, dass in den Zeiten von Corona ein „Zeichen der Solidarität“ ausgesendet werde. „Das Kontaktverbot schränkt das religiöse Leben sehr stark ein: Gottesdienste sind verboten, katholische Messen finden in leeren Kirchen statt, zum Teil finden Gottesdienste vorübergehend im Internet statt. Auch die Muslime müssen zurzeit auf das gemeinschaftliche Gebet in der Moschee, das fünf Mal am Tag stattfindet, verzichten“, hieß es jetzt vonseiten der Stadtverwaltung zu der „ausnahmsweise“ getroffenen Regelung.

Der Gebetsruf vor den jeweiligen Moscheen erklingt ab dem heutigen Donnerstag, 16. April, nach 20.36 Uhr, einmal wöchentlich und solange die im Zuge der aktuellen Corona-Krise beschlossene Kontaktsperre gilt.

(or)
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