Rommerskirchen Frühzeitig Grundstücke sichern

Rommerskirchen · Wer in Rommerskirchen bauen will, kann sich künftig schon zu Beginn des Verfahrens eine Kaufoption sichern. Bisher musste der offizielle Verkaufsstart abgewartet werden. Das Verfahren soll Planungssicherheit geben.

 Am Nettesheimer Weg – hier der Abriss des dortigen Bauernhofs – entstehen sechs neue Baugrundstücke, bei denen das neue Optionsverfahren bereits angewendet wird.

Am Nettesheimer Weg – hier der Abriss des dortigen Bauernhofs – entstehen sechs neue Baugrundstücke, bei denen das neue Optionsverfahren bereits angewendet wird.

Foto: Archiv

Wer künftig in der Gemeinde bauen will, muss nicht mehr warten, bis die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Neubaugebiet erfüllt sind. In Zukunft soll es möglich sein, sich frühzeitig eine Option auf ein Baugrundstück zu sichern. Für eine entsprechende Änderung der seit sechs Jahren geltenden Vergaberichtlinien hat sich jetzt einstimmig der Haupt- und Finanzausschuss ausgesprochen. Dass der Rat dessen Empfehlung kommende Woche folgen wird, gilt als sicher.

Dieses Optionsverfahren soll gleich auch für das neue Baugebiet am Nettesheimer Weg beschlossen werden. Baudezernent Hans-Josef Schneider zufolge hat dieses gleichsam den Anstoß dafür gegeben, die bisherige Vergabepraxis zu überdenken. Wie berichtet, entstehen hier sechs neue Baugründstücke, nachdem der dortige Bauernhof abgerissen worden ist. Das neue Verfahren sieht wie folgt aus: Vor dem eigentlichen Verkaufsstart gibt die Gemeinde künftig einen Zeitpunkt bekannt, von dem ab Interessenten die Möglichkeit, haben, sich eine Kaufoption für das betreffende Neubaugebiet zu sichern. Beachten müssen künftige Bauherren jedoch, dass eine solche Option noch keine Zusagen über das geplante Baurecht, die genaue Lage des Grundstücks oder Informationen zum letztendlichen Kaufpreis enthält. Gegen "Jux und Dollerei" möchte die Gemeinde vorbeugen:

250 Euro Gebühr

Um die Ernsthaftigkeit ihres Interesses an einem Grundstück zu dokumentieren, müssen diejenigen, die sich für eine Option entscheiden, eine Gebühr von 250 Euro entrichten – die später auf den Kaufpreis angerechnet wird. Bleibt das Interesse bestehen, kann die Option unmittelbar vor dem offiziellen Verkaufsstart für die Grundstücke in eine Reservierung umgewandelt werden. Geändert wird auch die bisherige Wohnverpflichtung: Um der Grundstücksspekulation einen Riegel vorzuschieben, mussten "Häuslebauer" selbst in ihren Gebäuden wohnen. Carsten Friedrich, Grundstücksmanager im Rathaus, verweist jedoch darauf, dass etliche Ausnahmeregelungen getroffen worden seien. Aus der Sicht von Friedrich "kann auf eine in den Vergaberegeln generell formulierte Wohnverpflichtung verzichtet werden". Voraussetzung ist, dass es hierfür keine Rabatte gibt.

Friedrich zufolge "wird durch die einzuhaltende Bauverpflichtung gewährleistet, dass Wohnraum entsteht und nicht spekuliert wird". Wer diesen dann nutze, brauche die Gemeinde nicht zu kümmern. Die anstehende Änderung werde jedenfalls künftige Verfahren flexibler gestalten, meint Friedrich.

(NGZ)
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