Ratingen Ordnungsamt kontrolliert Steuermarken von Hunden

Ratingen · (RP) Hundebesitzer aufgepasst: Am 1. Juli wird die Hundesteuer für das Jahr 2019 fällig. Darauf macht das Amt für Finanzwirtschaft der Stadt Ratingen aufmerksam. Sofern kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, wird um rechtzeitige Überweisung unter Angabe des Kassenkontos gebeten.

Ratinger Ordnungsamt kontrolliert Steuermarken von Hunden
Foto: dpa

Der Betrag ergibt sich aus dem Jahresbescheid vom 11. Januar 2019 beziehungsweise aus einem eventuell später ergangenen Bescheid.

Um Mahnungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollte auf pünktliche Zahlung geachtet werden. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung auf die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens hin. Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wird die Steuer frühestens zum Fälligkeitstermin abgebucht. Außerdem wird immer der richtige Betrag gezahlt, auch wenn sich die Höhe der Abgaben ändert. Einer Abbuchung kann zudem innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen widersprochen werden. Das Geldinstitut wird dann eine Wiedergutschrift durchführen. Ein Formular für ein SEPA-Lastschriftmandat steht unter www.ratingen.de als herunterladbare pdf-Datei zur Verfügung.

In der nächsten Zeit wird das Amt für Finanzwirtschaft im gesamten Stadtgebiet vermehrt Hundesteuerkontrollen durchführen. Die Aktionen erfolgen auch in den Abendstunden und am Wochenende. Zudem achten die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes auf Hunde ohne Steuermarke. Bei einem Verstoß gegen die Anmeldepflicht droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro je Hund.

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