Heiligenhauser und zwei Velberter vor dem Landgericht Dauer-Streit und Folgen weisen auf Clan-Milieu hin

Heiligenhaus/WUppertal · Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr –Ein 30-jähriger Heiligenhauser muss sich vor dem Landgericht verantworten.

 Die Streitereien zwischen Familien führten in Neviges zu einem Großeinsatz der Polizei.

Die Streitereien zwischen Familien führten in Neviges zu einem Großeinsatz der Polizei.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Ein 30-Jähriger aus Heiligenhaus und zwei seiner in Velbert wohnenden Familienmitglieder müssen sich vor dem Wuppertaler Amtsgericht wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und vorsätzlicher Körperverletzung verantworten.

Die Vorgeschichte hört sich nach einer Auseinandersetzung im Clan-Milieu an: Mehrere Nationalitäten in großen Wohnanlagen, viele Empfindlichkeiten und dazu noch Streitereien um die Meinungsführerschaft. In diesem Fall in einem Viertel an der Stadtgrenze von Neviges, in dem sich größere Familien über mehrere Wohnblocks verteilt haben. Getrennt wohnen – aber bei Problemen gemeinsam auftreten: Die Drohungen und Handgreiflichkeiten im Vorfeld der hier angeklagten Tat hatten sich über mehrere Tage hingezogen.

Dabei war es im Juni 2018 lediglich ein Streit über den Müll und das unzulässige Parken auf Feuerwehrflächen. Ein Mann wurde daraufhin im Hausflur kurzerhand von mehreren Brüdern einer Großfamilie mit Eisenstangen zusammengeschlagen – es folgte ein Prozess vor dem Amtsgericht Mettmann. Wilde Drohungen des Angegriffenen ließen schon dort nichts Gutes ahnen. Am nächsten Tag tauchte dessen Sohn auf und wollte die Angreifer zur Rede stellen, den gerade entlassenen Vater hatte er aus dem Krankenhaus mitgebracht. Weit kamen beide nicht: Ein großer Audi tauchte vor dem 20-Jährigen und seinem Vater auf. Die Reifen quietschten und mindestens einmal wurde der Sohn angefahren. Im Audi: Aus Sicht der Staatsanwaltschaft der Heiligenhauser und sein Bruder. Wer der beiden Angeklagten den Wagen gefahren hat und wer auf dem Beifahrersitz saß? Unklar.

Ebenso ungeklärt blieb bislang, ob der mitangeklagte Vater der Brüder mit im Auto saß und ob auch andere auf der Motorhaube herumgetrampelt hatten. Inmitten von Zeugenaussagen gab es nun heftige Widersprüche über den weiteren Ablauf und auch darüber, ob das Opfer zu Boden fiel oder mit Kopf und Oberkörper auf die Motorhaube aufschlug. Unbestritten scheint hingegen zu sein, dass der Angefahrene später auf die Motorhaube kletterte, die Windschutzscheibe eintrat und dann übers Dach wieder neben das Auto sprang.

Die anschließende Hetzjagd der Fahrer mit Eisenstangen und vermutlich einem Zimmermannshammer war ohne Folgen geblieben, der Angefahrene flüchtete trotz der Verletzungen in ein Wäldchen. Dessen Vater soll aus dem Auto heraus einen weiteren Schlag mit dem Hammer gegen den Kopf bekommen haben. Die von Anwohnern alarmierte Polizei kam gleich in Kompaniestärke – die gewalttätigen Streitereien in dieser Wohnanlage sollen häufig stattfinden. Der Prozess wird am 19. August fortgesetzt.

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