Heiligenhaus Tagespflege wird neu aufgestellt

Heiligenhaus · Der Jugendhilfeausschuss spricht am Dienstag, 23. Juni, in der Kant-Aula über den Entwurf überarbeiteter Richtlinien für die Kindertagespflege. Es geht im Schwerpunkt um die Qualifikation der „Tagespflegepersonen“.

 Für Kinderbetreuung in der Tagespflege wird an neuen Richtlinien gearbeitet. Unter anderem wird die Zusammenarbeit mit der Fachaufsicht auf eine neue Grundlage gestellt.

Für Kinderbetreuung in der Tagespflege wird an neuen Richtlinien gearbeitet. Unter anderem wird die Zusammenarbeit mit der Fachaufsicht auf eine neue Grundlage gestellt.

Foto: dpa

Seitdem Familien einen Rechtsanspruch auf die Kindertagesbetreuung haben, wächst auch in Heiligenhaus die Zahl der Betreuungsangebote. Eine immer wichtigere Säule ist neben der Unterbringung in Kindertageseinrichtungen, dabei auch die Kindertagespflege geworden.

Dazu gehört zum einen die Betreuung durch Tagespflegepersonen, und – getragen vom SKFM – Angebote in der Großtagespflege. Im Rahmen der Novelle des Kinderbildungsgesetzes, kurz KiBiz, wie auch neuer Vorgaben im Infektionsschutz, beschäftigt sich der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung in der Kant-Aula mit Aktualisierungen der Richtlinien in der Kindertagespflege. Der überarbeitete rechtliche Rahmen nimmt dabei auch praktische Erfahrungen aus der Arbeit der Tagespflegeeltern und dem Jugendamt mit auf. „Auch mit dem Ziel, Verbindlichkeit zu erhöhen und Verwaltungsaufwand nach Möglichkeit zu reduzieren.“

Die Richtlinien seien deswegen mit Vertreterinnen der Tagespflegepersonen gemeinsam überarbeitet worden. Kindertagespflegepersonen müssen den Nachweis einer Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines Qualifizierungskurses nachweisen. „Dieser muss inhaltlich und zeitlich dem Standard des vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) entsprechen. Ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 sollen alle Kindertagespflegepersonen, die erstmalig diese Tätigkeit aufnehmen, über eine QHB-Qualifikation verfügen.“ Auch Kindertagespflegepersonen, die bereits eine pädagogische Ausbildung haben, benötigen eine Qualifizierung im Rahmen von 80 Unterrichtseinheiten. Außerdem erhöht die Stadt Heiligenhaus die Verpflichtung zu nun sechs Tageselterntreffen (vormals zwei) und die damit verbundene Zusammenarbeit mit der Fachaufsicht.

Eine wichtige Neuerung ist zudem aus dem Infektionsschutz dazu gekommen: Tagespflegepersonen, wie auch zu betreuende Kinder benötigen nun den Nachweis der Masernschutzimpfung. Sollte kein Nachweis erbracht sein, wird das Kind bis zur Klärung des Falles nicht betreut. So legt die Stadt auch Formulare vor. Außerdem kommen neue Bedingungen beispielsweise bei den Kündigungsfristen hinzu. Verpflichtet ist das Jugendamt nun auch dazu, eine Vertretung für den Ausfall einer Kindertagespflegeperson vorzuhalten.

Dazu habe man im Rathaus bereits ein Vertretungsmodell entwickelt, bei dem eine Tagesmutter, die selbst keine Tagesgruppe betreut, seit dem 1. Mai, beim Förderverein des Clubs angestellt ist – und betreut in der Zeit, in der sie nicht vertreten muss, Krabbelgruppen im Club. Außerdem soll sie in Kontakt mit den Tagespflegepersonen stehen, um die Gruppen kennen zu lernen. Die Richtlinien sollen ab 1. August 2020 in Kraft treten.

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