Amtsgericht Wipperfürth Freispruch für Fahrer eines Drogen-Dealers

Radevormwald/Wipperfürth · Ein 23-jährige Facharbeiter aus Radevormwald musste sich vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verantworten. Am Ende durfte er aus Mangel an Beweisen den Saal ohne Strafe verlassen.

 Der Richter des Amtsgerichtes Wipperfürth glaubte dem Angeklagten nicht, doch die Beweise reichten nicht aus.

Der Richter des Amtsgerichtes Wipperfürth glaubte dem Angeklagten nicht, doch die Beweise reichten nicht aus.

Foto: picture alliance / dpa

Das Strafverfahren wegen Beihilfe zum Drogen-Handel endete mit einem Freispruch. Aber es war so etwas wie ein Freispruch zweiter Klasse für den 23-jährigen Facharbeiter aus Radevormwald, der sich jetzt vor dem Schöffengericht in Wipperfürth zu verantworten hatte. Nach der Urteilsverkündung betonte der Vorsitzende Richter: „Ich glaube Ihnen kein Wort von dem, was Sie hier erzählt haben. Ihre Geschichte macht keinen Sinn.“

Sie war im Prozess allerdings auch nicht zu widerlegen gewesen. Der Freispruch aus Mangel an Beweisen und nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ war die Konsequenz.

Die Vorgeschichte: An einem Nachmittag im Januar 2017 war der 23-Jährige in seinem Auto gemeinsam mit einem Freund durch Radevormwald gefahren. Irgendwann stoppten gleich mehrere Polizeistreifen den Wagen. Vorausgegangen waren Hinweise von Augenzeugen, die gemeldet hatten, dass der Pkw mehrfach angehalten habe, weil daraus offenbar Drogen-Geschäfte abgewickelt worden seien. Tatsächlich fanden die Polizeibeamten beim Beifahrer, dem Freund des 23-Jährigen, rund 30 Gramm Marihuana, verkaufsfertig portioniert und abgepackt. Der 26-Jährige ist deshalb bereits rechtskräftig verurteilt worden.

Der nun angeklagte Fahrer des Wagens hatte keine Drogen bei sich, war aber unter dem Einfluss von Marihuana gefahren. Er gab auch gegenüber der Polizei zu, gemeinsam mit dem Freund unterwegs einen Joint geraucht zu haben. Hatte er darüber hinaus von den Drogen-Geschäften dieses Freundes gewusst und ihm dabei als Fahrer gedient? Darum ging es nun in dem Strafverfahren.

Ausschlaggebend war die Aussage eines nun auch als Zeuge geladenen Polizeibeamten gewesen. Bei der Kontrolle damals habe der junge Mann ihm gesagt, dass er den Freund zu seinen Drogen-Deals fahre, weil er dafür mit dem Marihuana belohnt werde, das er für den Eigenkonsum brauche.

Im Prozess bestritt der Angeklagte, das jemals gesagt zu haben. Tatsächlich habe er nichts gewusst von den Drogen-Geschäften des Freundes, auch nicht von den Mengen an Marihuana, die der an dem Nachmittag bei sich gehabt hatte. Davon, dass der Freund bei den Stopps mit dem Auto Marihuana an andere verkauft habe, habe er nichts mitbekommen: „Da hatten wir schon gekifft, und ich war in meiner eigenen Welt, da habe ich mich für nichts sonst interessiert.“

Der zu der Verhandlung als Zeuge geladene Freund, der nach seiner eigenen Verurteilung noch unter Bewährung steht, bestätigte diese Version. Der Angeklagte habe im Übrigen damals das Marihuana für den gemeinsamen Joint nicht von ihm bekommen sondern seinen eigenen Stoff geraucht. Von den Drogen-Geschäften habe er nichts gewusst.

Auch diese Geschichte bezweifelte das Gericht, ohne sie allerdings mit Beweisen widerlegen zu können. Die Aussage des Polizeibeamten alleine reichte dann am Ende nicht für eine Verurteilung des 23-jährigen Angeklagten, zumal es dabei offenbar auch zu Missverständnissen gekommen war, die vor Gericht nicht ausgeräumt werden konnten.

Der Freispruch stand am Ende des dritten Strafverfahrens gegen den Radevormwalder. Zwei frühere Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz waren eingestellt worden.

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