Corona-Regeln in Radevormwald Verwaltung betont: Im Stadtkern von Rade gilt Maskenpflicht
Radevormwald · Entlang der Kaiserstraße von der Kreuzung Grabenstraße („Alte Post“) über den Marktplatz bis zum Kreisverkehrsplatz Ost (Hohenfuhrstraße) muss die Maske getragen werden. Das gilt auch für den Schlossmacherplatz.
Die Stadt Radevormwald hat am Freitag noch einmal detailliert auf die Maskenpflicht in der Innenstadt hingewiesen. In der Pressemitteilung heißt es: „Die Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, gilt im Innenstadtkern entlang der Kaiserstraße von der Kreuzung Grabenstraße („Alte Post“) über den Marktplatz bis zum Kreisverkehrsplatz Ost (Hohenfuhrstraße).“ Einbezogen ist auch der komplette Bereich des Schlossmacherplatzes und der Schlossmacher Galerie.
Die Stadt weist zudem daraufhin, dass eine Maskenpflicht auch auf den Zuwegungen zu Geschäften gilt, sowie auf den Parkplätzen, die zu Geschäften gehören.
„Daneben ist auch trotz Maskenpflicht ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Hingewiesen wird noch einmal darauf, dass unzulässige Ansammlungen mehrerer Personen verboten sind“, teilt die Verwaltung mit.
Ordnungsamt und Polizei kündigen zum Gesundheitsschutz aller an, dass die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sowie die Maßnahmen des Lockdown im Stadtgebiet kontrolliert und Verstöße geahndet werden. Das gilt auch über die anstehenden Feiertage.