Kritik an Neusser Friedhofssatzung „Die Linke“ will Mensch-Tier-Bestattung ermöglichen

Neuss · Auch in Neuss wünschen sich Menschen, im Todesfall zusammen mit ihrem Haustier bestattet zu werden. Grundsätzlich möglich wäre dies als so genannte Grabbeigabe, indem die Asche des toten Haustieres dem Sarg oder der Urne beigefügt wird.

 Eine Hand und eine Pfote: So könnte ein Grab auf einem Mensch-Tier-Friedhof aussehen.

Eine Hand und eine Pfote: So könnte ein Grab auf einem Mensch-Tier-Friedhof aussehen.

Foto: dpa

Die Neusser Friedhofssatzung lässt solche Grabbeigaben aber nicht zu. Dies war der Grund für eine Petition einer Neusser Bürgerin im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden mit dem Ziel, die Satzung anzupassen. Der Ausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung das Thema in den Umweltausschuss verwiesen.

„Die Linke“ unterstützt nun die Petition und macht sich dafür stark, Mensch-Tier-Bestattungen in die Friedhofssatzung aufzunehmen. „Für viele Menschen ist ihr Haustier Weggefährte und Familienmitglied“, so der Stadtverordnete Vincent Cziesla. „Oft ist zwischen dem Menschen und seinem Haustier eine enge Beziehung gewachsen. Das Tier hat einen vom Menschen gegebenen Namen, eine vom Menschen geliebte Individualität und spielt im Herzen des Menschen auch nach seinem Tod eine wichtige Rolle“, so Cziesla.

Eigene Begräbniszeremonien für Tiere soll es nicht geben. „Über die konkrete Ausgestaltung der Satzung muss sicher noch diskutiert werden. Wir sollten es den Menschen aber ermöglichen, die letzte Ruhestätte gemeinsam mit ihren Haustieren zu teilen“, so Cziesla.

In der Stellungnahme der Stadtverwaltung heißt es, die Mensch-Tier-Bestattung sei nach Rücksprache mit geistlichen Würdenträgern nicht in die Satzung aufgenommen worden. Ein Argument, das Cziesla nicht gelten lässt: „Lehramtliche Stellungnahmen dazu sind mir weder von der katholischen noch von der evangelischen Kirche bekannt. Papst Franziskus hat eine Abkehr von veralteten Ansichten über das Verhältnis Mensch-Tier gefordert. Und das Erzbistum Köln empfiehlt sogar ausdrücklich den katholischen Gemeinden, Tier-Grabbeigaben in ihren Friedhofssatzungen zuzulassen“, sagt der Stadtverordnete.

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