Interview mit Christoph Hölters Auf dem Weg zu Quartiers-Parkhäusern in Neuss

Neuss · Der Neusser Bau- und Planungsdezernent Christoph Hölters spricht über neue Aufgaben durch die Verschärfung der Straßenverkehrsordnung. Unter anderem geht es um die Frage, ob Parkraum wegfällt – und wie dieser kompensiert werden kann.

Zum 28. April wurde die Straßenverkehrsordnung verschärft. Ihre erste Reaktion darauf?

Christoph Hölters Die neue StVO ist eine Konkretisierung der grundsätzlichen Vorgabe der gegenseitigen Rücksichtnahme und des situationsangemessenen Miteinanders im Straßenverkehr – zum Beispiel beim Thema Verkehrsschilder oder beim neu festgelegten Mindestabstand zum Schutz von Radfahrern. Die neue StVO hatte sich längere Zeit angekündigt. Wir waren allenfalls überrascht, dass es so schnell ging.

Was sind die größten Herausforderungen aus baulicher Sicht?

Hölters Wir haben bei der Überarbeitung von Straßenprofilen immer die Aufgabe einerseits, den historischen Stadtgrundriss zu wahren und andererseits mit dem begrenzten Raum auszukommen. Um allen Verkehrsteilnehmern angemessen gerecht werden zu können, bräuchten wir in einigen Bereichen den doppelten Platz.

 Christoph Hölters ist Bau- und Planungsdezernent.

Christoph Hölters ist Bau- und Planungsdezernent.

Foto: RPS/Alois Müller

Der steht aber nicht zur Verfügung.

Hölters Ja, darum gehe ich im Ergebnis davon aus, dass der Fahrradfahrer in manchen Straßen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und keine Ausweichmöglichkeiten bestehen, der Kolonnenführer bleibt.

Halten sich Autofahrer daran?

Hölters Meine Einschätzung ist, dass sich die überwiegende Zahl der Verkehrsteilnehmer daran hält. Um diesen Anteil noch zu erhöhen, planen wir derzeit eine Kampagne zur weiteren Verbesserung der Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer auf- und untereinander.

Vor Kreuzungen soll beim Parken mehr Abstand gehalten werden. Dadurch fallen Parkflächen weg. Wie viele entfallen?

Hölters Der Abstand an den Kreuzungen und Einmündungen vergrößert sich nur bei vorhandenen straßenbegleitenden Radwegen von fünf auf acht Metern. An vielen Stellen, etwa auf Hauptverkehrsstraßen, ist das Parken in diesem Bereich ohnehin schon verboten. Zum konkreten Entfall von Stellplätzen gibt es noch keine Schätzung. In verdichteten Quartieren ist meine Idee, gebündelte Angebote in Form von Quartiersparkhäusern anzubieten. So etwas hängt aber immer von den individuellen Möglichkeiten ab.

Gibt es einen Zeitplan oder eine Priorisierung von Maßnahmen?

Hölters Es fehlen noch die Ausführungsbestimmungen, an denen wir uns orientieren müssen. Auf jeden Fall werden wir Anpassungsmaßnahmen im Zuge von Innenentwicklungsprojekten umsetzen. Zum Beispiel bei der Umstrukturierung von „Bauer & Schaurte“ oder wenn wir den Theodor-Heuss-Platz in den Blick nehmen. Das werden Orte sein, wo die Aktualisierung der Straßenverkehrsordnung sicherlich Berücksichtigung findet. Fakt ist: Jeder soll nach wie vor seinen Pkw in Wohnortnähe abstellen können.

Sind weitere Präzisierungen nötig?

Hölters Die derzeitigen Vorgaben sind geeignet, uns individuell anzupassen und den geeigneten Weg zu finden, wie weiterhin alle Verkehrsteilnehmer möglichst verträglich im begrenzten Raum miteinander auskommen.

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