Entscheidungen im Stadtrat Weiter eine Stunde lang kostenfrei parken

Neuss · Die Testphase in den städtischen Parkhäusern wird verlängert. Außerdem beschloss der Neusser Stadtrat, dass Kindergartenbeiträge ausgesetzt bleiben und die RWE-Aktien vorerst gehalten werden.

In den vier städtischen Parkhäusern bleibt die erste Stunde für die Einsteller weiterhin kostenfrei. Der Neusser Stadtrat beschloss, die am 3. Juni auslaufende Testphase vorerst bis zum Jahresende zu verlängern. Die Corona-Pandemie habe das öffentliche Leben so verändert, dass die Nutzungsdaten keine verlässlich bewertbaren Daten widerspiegeln können. Zudem soll durch die Verlängerung dieser Gebührenordnung auch ein Beitrag zur Unterstützung der Innenstadt geleistet werden. Die höheren Gebühren für Stellplätze an Straßen gelten ebenfalls weiter.

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Nachdem per Dringlichkeitsbeschluss schon festgelegt worden war, die Kosten für die Kinderbetreuung in Kitas, bei Tageseltern und in der Offenen Ganztagsschule für den Monat April nicht einzuziehen, wird diese Regelung jetzt auf den Mai ausgedehnt. Sie gilt für alle Familien, unabhängig davon, ob eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Er habe, sagte Bürgermeister Reiner Breuer im Rat, „großen Respekt vor der Leistung der Eltern“. Damit entgehen der Stadt Einnahmen in Höhe von 750.000 Euro, die zur Hälfte das Land ersetzt. Auch für Juni, Juli und August werden die Beiträge nicht erhoben, der Zahlungsanspruch der Stadt gegenüber den Eltern bleibt aber vorerst bestehen.

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Die Mehrheit von CDU, Grünen und FDP hat sich darauf festgelegt, die 78.230 Aktien, die die Stadt an dem Energiekonzern RWE hält, nicht unter 35 Euro je Aktie zu verkaufen. Aus Sicht der SPD kommt diese Festlegung einem „Nicht-Verkaufs-Beschluss“ gleich, denn zu diesem Kurs sei die Aktie seit Jahren nicht gehandelt worden. Sie sprach sich dafür aus, die Aktien zu dem Buchwert, zu dem sie im städtischen Vermögen veranschlagt ist, abzustoßen. Der liegt bei 27,35 Euro und damit nur Centbeträge über dem Tageswert vom Freitag.

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Die Gebühr für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen wird für alle Wirte und Händler fällig, die an Straßen oder Plätzen Außengastronomie betreiben oder Waren anbieten. Weil beide Gruppen wirtschaftlich unter Druck sind, beschloss der Rat, diese Gebühr nicht zu erheben. Die Stadt verzichtet damit auf Einnahmen in Höhe von etwa 70.000 Euro.

(-nau)
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