Neuer Bußgeldkatalog Wo in Mönchengladbach der Führerschein schnell weg ist
Mönchengladbach · Seit Ende April wird für Verkehrssünder vieles teurer. Schon 21 km/h zu viel auf dem Tacho kann ein Fahrverbot nach sich ziehen. Wir nennen die Punkte, wo Autofahrer ihren Führerschein aufs Spiel setzen.
Zu schnelles Fahren und Falschparken können ab jetzt empfindliche Folgen haben. Denn mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung kommen auch deutlich höhere Verwarn- und Bußgelder. Auch der Führerschein ist schneller weg.
Zu schnelles Fahren Innerorts werden bei Geschwindigkeitsübertretungen ab 16 km/h bereits 70 Euro fällig (vorher 35 Euro). Ab 21 km/h zu viel auf dem Tacho droht ein Bußgeld von 80 Euro, hinzu kommen ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Nur wer so richtig aufs Gas drückt und mit mehr als 70 km/h zu viel erwischt wird, wird genauso bestraft wie vorher: 680 Euro Bußgeld, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot.
Risikopunkte Die Aachener Straße, die Kaldenkirchener Straße und Reststrauch sind die Straßen, auf denen in der Stadt sehr oft zu schnell gefahren wird. Die stationären Blitzanlagen dort lösten alleine im vergangenen Jahr mehr als 30.000-mal aus. Die Messstelle an der Aachener Straße in Höhe der Tankstelle blitzte beispielsweise in den ersten drei Tagen rund 1300 Mal. Im Schnitt fahren dort täglich über 400 Verkehrsteilnehmer zu schnell. Auch an der Kaldenkirchener Straße drücken Autofahrer offenbar gerne aufs Gaspedal. Der Blitzer dort hielt in den ersten drei Wochen 2000 Verkehrssünder fest, also durchschnittlich etwa 95 pro Tag. Als die Messstelle an der Aachener Straße frisch installiert war, blitze sie innerhalb eines Vierteljahres alleine 14 Fahrer, die mit 91 bis 99 km/h bei erlaubten 50 km/h unterwegs waren. Das bedeutete: 14-mal gab es ein Bußgeld von 200 Euro. Und der Führerschein war erst einmal weg. Das wäre heute genauso. Nur: Nach der alten Regelung setzte man seine Fahrerlaubnis erst bei mehr als 31 km/h zu viel aufs Spiel, jetzt bereits bei mehr als 21 km/h.
Aufpassen sollten Kfz-Fahrer vor Kindertagesstätten, Schulen und Altenheimen immer schon. Tempo-30-Zonen gibt es dort auch an Durchfahrtsstraßen, die manchen zum schnelleren Fahren verleiten. An der Dahlener Straße und an der Gartenstraßen werden häufiger Fahrer mit mehr als 51 km/h erwischt. Wem es jetzt passiert, riskiert ein einmonatiges Fahrverbot.
Spitzenreiter Die meisten Fahrverbote drohen aber auf der Talstraße. „Diese ist eine aktuelle Beschwerdestelle“, sagt die Polizei. Bei einer nur achtstündigen Messung gab es hier im 30 km/h-Bereich zehn Fahrverbote. Das sei außergewöhnlich und der Straßenverkehrs-Novelle geschuldet, nach der es Fahrverbote jetzt bereits ab 21 km/h Überschreitung gibt. Die größte Überschreitung war 28 km/h, lag also unter der bisherigen Fahrverbotsgrenze von 31 km/h.
Ansonsten registrierte die Polizei im Verlauf dieses Jahres weitere 14 Fahrverbote, insbesondere auf der Stadtwaldstraße (Beschwerdestelle, 30 km/h, höchste Messung 66 km/h) und der Hermann-Piecq-Anlage (50 km/h, höchste Messungen 91 und 95 km/h).
Verkehrssünden nach dem 28. April Seit Gültigkeit des neuen Bußgeldkatalogs wurden durch die städtischen stationären Messgeräte insgesamt 817 Verstöße festgestellt. Davon lagen 546 Vergehen im Verwarngeldbereich, bei den verbleibenden 271 werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Führerscheine wurden noch nicht eingezogen, aber das „dicke Ende“ kann noch kommen. Denn die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Bevor die „Knöllchen“ kommen, müssen erst viele Verfahren abgearbeitet werden: Halteranfragen, Fahrerermittlung, Punkteanfragen, Anhörung des Betroffenen, Erlass des Bescheides... „Es gehen damit gut und gerne sechs bis acht Wochen ins Land, bevor wir ein rechtskräftiges Fahrverbot haben“, sagt Stadtsprecher Dirk Rütten. Bei der rein statistischen Erfassung werde übrigens nicht unterschieden, ob ein Fahrverbot wegen der alten oder der neuen Tatbestände ausgesprochen wird.
Ausgesprochene Fahrverbote Allgemein wurden seit dem 28. April von der Stadt 48 Fahrverbote ausgesprochen (Stand: 7. Mai). Diese Zahl dürfte sich mit der Novelle deutlich erhöhen.
Parken Auch das wird teurer: Wer in zweiter Reihe parkt oder auf einem Radweg steht, muss künftig 55 statt bisher 15 Euro zahlen. Wer dadurch jemanden behindert oder gefährdet, kann dafür sogar mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden. Wer mit seinem Auto unberechtigt einen Schwerbehindertenparkplatz blockiert, muss 55 statt 35 Euro bezahlen. Auch das Parken im Halteverbot wird teurer: 35 statt 15 Euro.
Risikobereiche Im kompletten Innenstadtbereich von Mönchengladbach und Rheydt wird oft und gerne „nur mal kurz“ in der zweiten Reihe geparkt. Und manche scheuen sich auch nicht, ihr Auto auf einen Behindertenstellplatz abzustellen, wenn man „ganz dringend“ etwas erledigen muss und „kein anderer Platz frei ist“ bzw. die freien Stellflächen „zu weit weg“ liegen und man ja „eh nur fünf Minuten“...
Parksünden Im ruhenden Verkehr hat die Stadt seit dem 28. April 383 Parkverstöße mit neuem erhöhtem Verwarngeld oder Bußgeld geahndet.