Leben in Neuss So will Neuss die Wohnungsnot beheben

Neuss · Der Wohnungsbedarf steigt weiter, und das in ganz unterschiedlichen Wohnformen für unterschiedliche Bedürfnisse. Auch bei den öffentlich geförderten Wohnungen besteht Handlungsbedarf. Wie die Situation in Neuss aussieht.

 Auf dem früheren Leuchtenberg-Areal entsteht zurzeit ein Wohnquartier mit sechs Mehrfamilienhäusern und 154 Wohnungen.

Auf dem früheren Leuchtenberg-Areal entsteht zurzeit ein Wohnquartier mit sechs Mehrfamilienhäusern und 154 Wohnungen.

Foto: Neusser Bauverein

Mangelware Wohnraum: Bis 2039 werden kreisweit 22.426 Wohnungen benötigt. Dieser Bedarf geht aus einer aktualisierten kreisweiten Studie hervor, die das Unternehmen InWis Forschung und Beratung nach 2017 nun im Auftrag des Rhein-Kreises fortgeschrieben hat. In der Erstauflage der Wohnungsbedarfsanalyse wurde noch ein Bedarf von 20.152 Wohneinheiten bis 2030 konstatiert. Das Unternehmen kommt zu dem Schluss, dass die wesentliche Herausforderung der kommenden Jahre darin bestehen wird, mehr Bauland vor allem für den Bau von Mehrfamilienhäusern, aber auch den individuellen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen sowie verstärkt altengerechten Wohnraum in Miet- und Eigentumswohnungen, so dass der Generationenwechsel gefördert werde.

Denn: Die fehlenden Wohnalternativen im Alter trügen dazu bei, dass die Älteren in ihren zu groß gewordenen Eigenheimen bleiben, während es für Familien zunehmend schwieriger werde, ein Eigenheim im Bestand zu finden“, so InWis. Außerdem sollten mehr kleine Wohnungen für Singles und Paare, aber auch große familiengerechte Wohnungen gebaut werden. Eine Mammutaufgabe also.

Wie nun sieht die Situation in Neuss aus? Dort stehen Wohnbauflächenpotenziale von 7527 Wohneinheiten zur Verfügung. Die Stadt hat 5803 Wohneinheiten angegeben, die auf den vorhandenen Flächen realisiert werden könnten. Das gibt IT.NRW an, mit deren Zahlenmaterial InWis arbeitet. Im Fall der Stadt Neuss aber mit den städtischen. Und da gibt es Unterschiede, so in der Angabe des Gesamtbedarfs. So geht IT.NRW von einem Gesamtbedarf von 8139 Wohneinheiten bis 2039 aus, die Stadt selbst von nur von 5148. Das würde bedeuten, dass die vorhandenen Flächen ausreichen, um den Bedarf zu decken, ja sogar noch Wohnbaureserven übrig wären – nach der aktuellen Lage. Die kann sich aber rasch ändern: So hat InWis in seiner 2017 veröffentlichten Wohnraumbedarfsanalyse noch von 9160 fehlenden Wohneinheiten bis 2030 gesprochen. Letztendlich beschreibt das Unternehmen in seinen Ausführungen, es sei nicht klar, ob in Neuss, wie übrigens auch in Dormagen, die Flächenpotenziale ausreichen werden. Das hänge davon ab, wie viele Wohneinheiten tatsächlich errichtet würden. Was in jedem Fall klar ist, dass sich die Flächenpotenziale gegenüber dem Gutachten von 2017 erhöht haben. Denn vor vier Jahren lagen sie noch bei 4870 Einheiten.

Bis 2030 jedenfalls liegt in Neuss der Wohnungsbedarf der neuen Prognose deutlich unter dem der alten: Ging man damals noch von einem Bedarf von 8547 Einheiten aus, ist im aktuellen Gutachten von 5752 die Rede, was auch damit zusammenhängt, dass laut IT.NRW die Einwohnerzahl in der Quirinusstadt bis 2030 zurückgehen wird (übrigens als einzige der acht Kommunen im Rhein-Kreis), nämlich von 164.474 (Prognose 2017) auf 160.471 (neue Prognose). Den Bedarf an Wohnungen pro Jahr von 2019 bis 2039 berechnet IT.NRW auf 407, die tatsächliche Bautätigkeit in den Jahren 2016 bis 2019 lag laut InWis jährlich bei 346, bedeutet, es wird zu wenig gebaut. Werden jedoch die städtischen Zahlen zugrunde gelegt, liegt die Bautätigkeit (2016 bis 2019) über dem Bedarf, den die Stadt mit 257 pro Jahr bis 2039 angibt.

Ankurbeln muss die Stadt Neuss den Bau von Mehrfamilienhäusern. Denn dort steht einem vorausgesagtem Bedarf bis 2039 von 271 pro Jahr eine tatsächliche Bautätigkeit (2016 bis 2019) von 190 gegenüber (nach IT.NRW-Angaben), darunter 108 öffentlich geförderte. Der Bedarf liegt bei 72 bis 159 (bis 2039).

InWis betont in seinem Gutachten, dass sich für Haushalte, die auf preisgebundene Mietwohnungen angewiesen sind, die Versorgungschancen verschlechtert hätten. Der Grund: Die Bewilligungsmiete im geförderten Neubau sei stärker angehoben worden als die Bemessungsgrenzen der Kosten der Unterkunft. Die Folge: Der Zugang zu geförderten Neubauwohnungen sei erschwert und somit Transferleistungsempfänger vermehrt auf preisgünstige Bestandswohnungen angewiesen seien. Ein Licht am Horiont: Die Kosten der Unterkunft würden zurzeit neu berechnet, so dass eine Entspannung der Situation zu erwarten sei.

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