Kolumne Der Verbraucherschützer Miete, Kredite, Kurzarbeit – Verbraucher in der Krise

Mönchengladbach · Die Corona-Pandemie bringt viele Unternehmen und Verbraucher finanziell in Bedrängnis. Doch es gibt einige Möglichkeiten, sich Spielraum und Zeit zu verschaffen.

 Wer Probleme mit der Mietzahlung hat, kann derzeit versuchen, Sonderregelungen zu nutzen.

Wer Probleme mit der Mietzahlung hat, kann derzeit versuchen, Sonderregelungen zu nutzen.

Foto: dpa

9.000 Euro Corona-Soforthilfe erhielt Ayse K. für ihr kleines Transportunternehmen. Am Telefon erzählte sie mir, dass dieses Geld aber auf ihr gepfändetes Konto eingezahlt worden ist. Die Verzweiflung war groß. Der Ausweg führte über das Amtsgericht.

Das Thema Geld beschäftigt derzeit viele Menschen. Bei manchem drohen Jobverlust oder das Kurzarbeitergeld reicht nicht. Betroffene sollten eine Liste der offenen Zahlungen erstellen und erst die bedienen, die zur Sicherung der existenziellen Lebensbedürfnisse notwendig sind – insbesondere Miete, Energiekosten, Telefon sowie Lebensmittel und Medikamente. Möglichst schnell sollten sie sich dann nach staatlichen Hilfen erkundigen, denn erst mit dem Antrag wird eine mögliche Zahlung in Gang gesetzt.

Seit dem ersten April helfen neue gesetzliche Regelungen bei Zahlungsproblemen weiter. Der Schutz gilt vor allem für Verträge der Daseinsvorsorge wie Strom, Gas, Wasser, Telefon oder Internet, aber auch Pflichtversicherungen wie private Kranken- und Pflegeversicherung und die Kfz-Haftpflicht. Hier kann man unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Juni die Zahlung verweigern. Doch Vorsicht: Zuvor muss man den Anbieter kontaktieren und unter anderem. darlegen, dass man durch die Corona-Krise nicht mehr zahlen kann, etwa weil man deshalb kein oder nur ein stark verringertes Einkommen hat. Wichtig: Die Zahlungsverpflichtungen bleiben bestehen! Wer jetzt nicht zahlen kann, wird das später nachholen müssen.

Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni dürfen Vermieter nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. In solchen Fällen: Kontakt zum Vermieter aufnehmen, wenn man die Miete nur noch teilweise oder gar nicht mehr aufbringen kann! Sinnvoll kann es auch sein, über eine Nachzahlung in Raten zu sprechen. Die gleiche Regelung gilt auch für Kreditzahlungen, mit dem Vorteil, dass unter bestimmten Voraussetzungen die ausgefallenen Raten nicht auf einmal nach drei Monaten, sondern erst nacheinander am eigentlichen Vertragsende fällig werden.

Sebastian Dreyer ist Rechtsanwalt und Leiter der Verbraucherberatung Mönchengladbach.

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