Leverkusener Rheinbrücke Trick gegen Fahrverbot: Lkw-Fahrer montieren Nummernschild ab

Köln · Um beim verboteten Überqueren der Leverkusener Rheinbrücke nicht erwischt zu werden, dachten sich zwei Lkw-Fahrer einen Trick aus: Sie entfernten einfach das vordere Nummernschild. Jetzt wurden die 41 und 45 Jahre alten Männer von der Kölner Polizei überführt.

So laufen die Lkw-Kontrollen auf der A1-Rheinbrücke
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Im ersten Fall hatte ein Zeuge beobachtet, wie ein Lkw-Fahrer (41) aus Koblenz auf der A1 in Richtung Saarbrücken vor Passieren der stationären Überwachungsanlage mit seinem 7-5-Tonner auf dem Fahrstreifen anhielt - und diesen vollständig blockierte. Der Beifahrer (25) stieg aus und klappte das vordere Kennzeichen nach unten. Nachdem er die Brücke verbotswidrig überquert hatte, stoppte der Fahrer sein Fahrzeug erneut. Der Beifahrer stieg aus und klappte das Kennzeichen wieder hoch. Anschließend fuhren die Männer weiter - bis eine Autobahnstreife sie stoppte. Beide erwartet nun ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs und Gefährdung des Straßenverkehrs.

Spezialgruppe kontrolliert an A1-Rheinbrücke
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Foto: irz

In einem weiteren Fall verstieß der Fahrer eines Doppeldeckerbusses gegen das Durchfahrtsverbot. Obwohl das vordere Kennzeichen an dem auffälligen Fahrzeug zuvor offenbar vorsätzlich entfernt worden war, gelang es den Ermittlern, den Busfahrer als einen 45-jährigen Mann aus dem Kreis Kleve zu identifizieren. Da der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, muss er neben einem Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs auch mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.

Am vergangenen Donnerstag haben Beamte der Schwerlastgruppe zudem einen spanischen Autotransporter nach Überqueren der Rheinbrücke gestoppt und vor Ort stillgelegt. Das überlange Fahrzeug war auf zwei Etagen mit je fünf Pkw beladen. Der bulgarische Fahrer (38), der von Spanien nach Dänemark unterwegs war, durfte seine Fahrt erst fortsetzen, nachdem zwei der aufgeladenen Pkw von einem anderen Transporter übernommen wurden.

Reaktionen zum maroden Autobahnkreuz Leverkusen
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Die Berechnung des durch die Überladung erzielten Gewinns ergab einen Betrag von etwa 1.500 Euro, die der Unternehmer im Rahmen der Vermögensabschöpfung entrichten muss. Der Fahrer zahlte indes die übliche Geldbuße von 175 Euro für die verbotene Überfahrt. Sein lapidarer Kommentar: "Ich muss so fahren!"

(ots)
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