Amtsgericht Frau betrügt Rewe – Verzweiflung trieb sie zu der Tat

Einem Rewe-Markt entsteht durch Betrug in zwölf Fällen ein Schaden in Höhe von 1340 Euro. Eine 34-Jährige aus Leverkusen wird angeklagt, den Lieferservice des Marktes unter falschen Namen missbraucht zu haben.

 Bestellt und nicht bezahlt ...

Bestellt und nicht bezahlt ...

Foto: Speen

Sie musste sich jetzt vor dem Amtsgericht in Opladen verteidigen. Hinter der Masche steckt eine traurige Geschichte.

Schnell gab die Putzfrau zu, die Taten begangen zu haben. Die Situation, in der sie damals gelebt habe, habe ihr jedoch keine andere Wahl gelassen. Sie habe ihrem minderjährigen Sohn einen Lebensstandard ermöglichen wollen, den sie finanziell nicht habe stemmen können.

In einem Zeitraum vom 17. Oktober 2016 bis zum 21. Dezember des gleichen Jahres habe sie daher unter erfundenen Namen über den Lieferservice Lebensmittel bestellt. „Das wurde irgendwann zu einem Zwang“, erzählte die 34-Jährige vor Gericht. Immer, wenn sie bemerkte, der Kühlschrank werde leer, das Geld aber fehlte, habe sie auf Rewe zurückgegriffen.

Anfangs gar mit der Absicht, die Lebensmittel zu bezahlen. Kleine Raten habe sie immer wieder überwiesen. „Aber selbst das ging irgendwann nicht mehr“, sagte die Frau. Ihr Sohn wisse nichts von dem Verfahren, er solle auch nie etwas davon erfahren. „Ich bin ja ein Vorbild.“

Zwischenzeitlich habe sie darüber hinaus die Tochter ihres Ex-Mannes versorgen müssen. Mittlerweile sei der Kontakt völlig abgebrochen. Der Kindsvater zahlt derweil keinen Unterhalt für den gemeinsamen Sohn, schlug und demütigte während der Ehe die nun insolvente Beschuldigte, die sich seit November 2015 in Behandlung befindet.

Aufgrund der schlimmen Ehezeit, kämpft die Leverkusenerin mit Depressionen. Sie traute sich unter anderem während der Tatzeit Ende 2016 nicht mehr aus der eigenen Wohnung. Die Angst, ihr Ex-Mann könne auf dem Parkplatz lauern, hielt sie in den eigenen vier Wänden gefangen. „Er hat da oft genug randaliert“, berichtete sie.

Mittlerweile sei mittels eines Inkassounternehmens und einer vereinbarten, sehr niedrigen Ratenzahlung zwei Drittel der Summe abgezahlt. In der Anklageschrift war gar ein gewerbsmäßiger Betrug aufgeführt, das aber sah keiner der Beteiligten beim Blick auf die ergaunerten Lebensmittel bestätigt. Dabei handelte es sich um Salatgurken, Joghurt oder Getränke. Alkohol oder dergleichen war dagegen nicht auf der Liste. Aufgrund ihrer finanziellen Situation, der Privatinsolvenz, der damaligen durch einen Arzt bestätigten Depression, der Tatzeit vor fast drei Jahren, der größtenteils abgezahlten Summe und fehlender Vorstrafen, sah das Gericht von einer Strafe ab.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort