Amtsgericht Leverkusen verhängt 1800 Euro Radfahrer stirbt nach Unfall – 25-Jähriger erhält Geldstrafe

Leverkusen · Gegen Ende der Verhandlung zeigt der Angeklagte erstmals den emotionalen Druck, der auf ihm lastet. Er wirkt nervös. Dem 25-Jährigen war fahrlässige Tötung vorgeworfen worden. Laut Staatsanwaltschaft hatte er Schuld an einem Unfall mit Todesfolge. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 8100 Euro.

 8100 Euro Geldstrafe verhängte das Amtsgericht gegen den Angeklagten.

8100 Euro Geldstrafe verhängte das Amtsgericht gegen den Angeklagten.

Foto: ddp

Laut Anklage war der Fahrer eines VW Golf am 11. Januar 2019 gegen 22.10 Uhr auf der Robert-Blum-Straße Richtung Wiesdorf unterwegs. An einem Fußgängerüberweg an der Kreuzung zur Straße Im Eisholz kam es zum Zusammenstoß mit einem Fahrradfahrer. Dieser prallte heftig gegen die Frontscheibe des Autos – und starb rund 40 Minuten später am Unfallort.

Die Verteidigung konstatierte, der Unfall sei wegen der Witterungsbedingungen mit  Dunkelheit und Nässe und des Fehlverhaltens des Radfahrers unvermeidbar gewesen. Der Radler  sei mit zu hoher Geschwindigkeit und ohne Vorrang über die Straßenquerung gefahren.

Der 25-Jährige sagte aus, die Örtlichkeit zu kennen. Er fahre dort täglich zur Arbeit und zurück. Am Unfalltag habe es geregnet und die Sichtverhältnisse seien auch durch unzureichende Beleuchtung schlecht gewesen. „Ich habe ihn nicht gesehen – gar nicht“, betonte er.

Zwei Krankenschwestern, die im Januar zufällig an der Unfallstelle vorbei fuhren, leisteten überdies Erste Hilfe. Sie wurden als Zeuginnen vernommen. Demnach habe sich der Angeklagte nach dem Unfall vorbildlich verhalten. Er hatte das Opfer in die stabile Seitenlage gebracht und den Notarzt verständigt. Ob der Sichtverhältnisse waren sich die Zeuginnen uneinig.

Der Sachverständige belastete in seinem Gutachten den Unfallfahrer. Zwar sei dieser mit nicht mehr als den vorgegebenen 30 km/h gefahren, doch hätte er den Radfahrer rund drei Sekunden vor dem Aufprall sehen können. Auf einem nachgestellten Video war diese Einschätzung für einen Außenstehenden allerdings schwer ersichtlich.

Der Mann hatte keinen Alkohol getrunken, keine Drogen genommen und war nicht zu schnell gefahren. Auch eine Ablenkung durch das Handy konnte nicht bewiesen werden.

Für die Staatsanwältin stand ein Fehlverhalten seitens des Angeklagten dennoch fest. Sie warf ihm große Unaufmerksamkeit vor – und forderte besagte Geldstrafe. Auch der Richter war dieser Auffassung. Die Nebenklägerin hatte den Saal zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen.

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