Leverkusen A1-Klage: Initiative hofft auf viele Auflagen zu Brückenbau
Leverkusen · Sollte das Gericht die Klage ablehnen, startet die Behörde in diesem Jahr mit vorbereitenden Arbeiten.
Der erste Tag lief aus Sicht der Bürgerinitiative gut, der zweite schlecht, fasst Karl Lauterbach die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig zur A 1-Klage der Initiative NGL gegen das Land zusammen. Die NGL hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der A 1-Brücke geklagt (wir berichteten). Was Lauterbach, der ein Gutachten zur Feinstaubbelastung beigebracht hatte, negativ gestimmt hat, ist, "dass gesundheitliche Aspekte bisher vom Gericht zu wenig gewürdigt wurden." Da hätten die Richter keine Sorgfaltspflicht gezeigt. Der Vorsitzende Richter hatte zur Studie Lauterbachs gesagt: "Eine Harvard-Studie allein reicht nicht, um den Stand der Wissenschaft abzuändern."
Manfred Schröder vom NGL-Vorstand ist optimistisch: "Uns ist es gelungen, sehr viele gute Punkte zu machen, laufend hat die Gegenseite Nachbesserung eingeräumt." Infrage gestellt worden sei vom Gericht etwa die Dreiteilung der Planung (Brücke, Stelze, Autobahnkreuz). NGL-Anwalt Wolfram Sedlac bestätigte das. Strittige Punkte seine unter anderem auch die Gefährdungsabschätzung bei der Öffnung der Altlast Dhünnaue und das Erkundungsverfahren von Straßen.NRW, vor allem im Bereich Baugrund und bei der laut Sedlac fehlenden Analyse der chemischen Stoffe. "Wichtig ist zudem: Das Gericht sagt, es dürfe bei der Ausführungsplanung keine erheblichen Abweichungen zum Planfeststellungsbeschluss geben. Sollte doch zum Beispiel ein anderes Aushubverfahren verwendet werden wollen, muss Straßen.NRW das bei der Bezirksregierung Köln genehmigen lassen."
Sedlac bewertet den Termin vor Gericht positiv: "Sie kommen als Laie hier nicht weit. Da unterhalten sich Gutachter. Wir können froh sein, dass wir so viele zusammenbekommen haben. Gemessen an unseren Mitteln ist das ein großer Erfolg. Es sind viele Nachbesserungen erzielt worden, und es besteht die Chance auf weitere."
Die Bezirksregierung Köln (Beklagte) und Straßen.NRW (Bauausführende) melden, dass während der Verhandlung eine der drei Klagen - NGL und zwei von Privatleuten - ausgeräumt werden konnte. Einem klagenden Ehepaar will Straßen.NRW das betreffende Grundstück abkaufen.
Sollte das Gericht die Klage der NGL ablehnen, könnte Straßen.NRW in diesem Jahr "mit dem Bau eines Regenrückhaltebeckens beginnen. Die eigentlichen Arbeiten für die neue Rheinbrücke würden im Frühjahr nächsten Jahres starten", meldet die Bezirksregierung,
Am 11. Oktober will das Gericht seine Entscheidung verkünden.