Genehmigung der Stadt nötig Vorsicht bei Verwendung von Leichlingens Logo

Leichlingen · Wer den stilisierten Apfel nutzen möchte, um so seine Verbundenheit mit der Blütenstadt auszudrücken, braucht dafür eine Erlaubnis. Denn die Verwendung ist nur in einem bestimmten Fall möglich.

   Im Jahr 2019: Bürgermeister Frank Steffes (l.) stellt das neue Corporate Design der Blütenstadt vor: einen stilisierten Apfel.

Im Jahr 2019: Bürgermeister Frank Steffes (l.) stellt das neue Corporate Design der Blütenstadt vor: einen stilisierten Apfel.

Foto: Stadt Leichlingen

Es soll in den allermeisten Fällen nur die große Verbundenheit ausdrücken – und doch dürfen Unternehmern, Vereine oder Privatpersonen das Logo oder auch Wappen der Blütenstadt nicht einfach verwenden. Darauf weist die Stadtverwaltung aktuell hin.

Grundlage hierfür sind Paragraph zwei der Hauptsatzung der Stadt Leichlingen und die Satzung über die Führung und Verwendung des Wappens und Logos. „Hierin wird zwischen der Verwendung des Wappens und der Verwendung des neuen Stadtlogos unterschieden“, sagt Stadtsprecherin Rebecca Hermann. Dabei sei das Wappen als hoheitliches Zeichen allein dem Bürgermeister vorbehalten. Wer das Wappen bereits vor Inkrafttreten der Satzung zum Beispiel auf Tassen oder T-Shirts hat drucken lassen oder es anderweitig genutzt hat, ist deswegen verpflichtet, dies bei der Stadtverwaltung zu melden, und zwar per Mail an info@leichlingen.de.

Die Verwendung des Stadtlogos, seit 2019 ein stilisierter Apfel, sei im Rahmen einer Kooperation mit der Stadtverwaltung erlaubt. Jedoch müsse die Nutzung auch hier vom Büro Bürgermeister genehmigt werden; die Druckdatei gibt dieses dann frei. Bürger, die Fragen haben oder eine Freigabe erhalten möchten, können sich an das Büro Bürgermeister unter oben genannter E-Mail-Adresse wenden.

(afri)
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