Betrüger in Rhein-Berg Polizei warnt Senioren vor Schock-Anrufern

Rhein-Berg · Betrüger behaupten am Telefon, Sohn oder Tochter hätten eine Straftat begangen. Das Kind komme nur nach Zahlung einer Kaution frei.

Die Angerufenen sind oft so geschockt von der erfundenen Geschichte der Betrüger, dass sie in der tief verwurzelten Sorge um ihr Kind im Reflex tatsächlich das geforderte Geld überweisen.

Die Angerufenen sind oft so geschockt von der erfundenen Geschichte der Betrüger, dass sie in der tief verwurzelten Sorge um ihr Kind im Reflex tatsächlich das geforderte Geld überweisen.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Nach mehreren Fällen im Rheinisch-Bergischen Kreis warnt die Polizei insbesondere ältere Menschen, bei unbekannten Anrufern misstrauisch zu sein. Am Mittwoch und Donnerstag seien gleich fünf Anzeigen zu sogenannten Schockanrufen eingegangen. Die mutmaßlichen Betrüger behaupteten meist, von Polizei oder Staatsanwaltschaft zu sein und berichteten ihren Opfern, dass deren Töchter oder Söhne beispielsweise einen schweren Verkehrsunfall verursacht hätten und sich nun auf einer Polizeiwache befinden würden. „Perfiderweise sind im Hintergrund tatsächlich oft weinende Personen zu hören, um die Geschichte noch glaubhafter erscheinen zu lassen. Dann wird von dem Anrufer eine hohe Kaution für die Freilassung der Tochter oder des Sohnes gefordert.“

Genauso sei es bei einer 74-jährigen Rösratherin, einer 60- und einer 61-jährigen Burscheiderin, einem 73-jährigen Burscheider und einer 65-jährigen Wermelskirchenerin abgelaufen. „In diesen Fällen wurden von den Tätern Kautionen in Höhe von mittleren bis hohen fünfstelligen Summen gefordert. Glücklicherweise ist aber niemand auf den Betrug hereingefallen, so dass es lediglich beim Versuch blieb“, teilt die Polizei mit.

Sie rät: „Seien Sie immer misstrauisch, vor allem, wenn von einer Notlage, welcher Art auch immer, die Rede ist. Überweisen Sie keine Geldbeträge an fremde Personen oder Konten und geben Sie keine Konto- oder Kartendaten heraus. Vergewissern Sie sich immer persönlich bei Ihren Angehörigen, indem Sie diese unter den Ihnen bekannten Rufnummern kontaktieren.“ Fragen klärt das Kommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz: Telefon 02202 205444.

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