Jetzt bewerben Schöffen für Jugend- und Erwachsenengerichte gesucht
Leichlingen · Die Leichlinger Stadtverwaltung sucht für den Zeitraum zwischen 2024 und 2028 Schöffen. Die sollen bei Erwachsenen- und Jugendprozessen zum Einsatz kommen.
Für die Wahlperiode von 2024 bis 2028 sucht die Stadt Bewerber für das Amt des Schöffen beim Amtsgericht Leverkusen und beim Landgericht Köln im Erwachsenenrecht sowie für die Jugendschöffenwahl. Bewerbungen können bis zum 31. März 2023 eingereicht werden.
Die Verwaltung stellt aus den Bewerbern eine Vorschlagsliste auf, aus der die Hauptschöffen im Erwachsenenrecht und die Jugendhauptschöffen gewählt werden. Die Vorschlagslisten sollen dabei alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Als Voraussetzung für das Amt gelten Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Urteilsreife sowie gesundheitliche Eignung und eine gute Kommunikations- und Dialogfähigkeit. Bewerber müssen über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, einen Wohnsitz in Leichlingen haben und am 1. Januar 2024 wenigstens 25 Jahre, höchstens aber 69 Jahre alt sein. Jugendschöffen müssen zusätzlich über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Infos und Bewerbungsformulare unter www.schoeffenwahl.de.
Auskünfte zur Schöffenwahl im Erwachsenenrecht erteilt Brigitte Gutendorf unter 02175 992-110 oder brigitte.gutendorf@leichlingen.de. Auch dort können die Bewerbungsunterlagen angefordert und die Bewerbungen bis 31. März eingereicht werden.
Weitere Auskünfte und Unterlagen zur Jugendschöffenwahl gibt es bei Cora Lenz unter 02175 992-230 oder cora-eve.lenz@leichlingen.de. Bewerbungen zur Jugendschöffenwahl müssen bis zum 31. März persönlich bei Cora Lenz (Zimmer 504-505, 5. Etage, Rathaus Am Büscherhof 1) eingereicht werden.