Coronavirus In den Kitas und Schulen nur noch Kinder „von Schlüsselpersonen“

Langenfeld/Monheim · In die Kindergärten dürfen ab Montag nur noch Kinder von „unentbehrlichen Schlüsselpersonen“. Hier näheres zum Thema. Außerdem sind in Langenfeld seit Sonntag Hallenbad und SGL-Bewegungszentrum zu.

 Symbolbild.

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Foto: Rheinische Post/Stephan Meisel (mei)

Langenfelds Stadtsprecher Andreas Voss weist darauf hin, dass sich ab dem morgigen Montag, 16. März, nur Eltern aus vom NRW-Gesundheitsministerium festgelegten Berufsgruppen für eine Notbetreuung melden. Ferner wird nochmals daran erinnert, dass diese Regelung der Notbetreuung nur dann greifen kann, wenn beide Elternteile in genannten Berufsgruppen arbeiten und wenn eine Bescheinigung der Unentbehrlichkeit durch den jeweiligen Arbeitgeber eingereicht wird. „Von dieser Berufsgruppen-Regelung sind auch die Eltern von Schulkindern betroffen.“

Nach dem Austausch in der Sonder-Bürgermeister-Konferenz am Samstagmittag im Langenfelder Rathaus tagte die COVID-19-Lenkungsgruppe der Langenfelder Stadtverwaltung, um weitere Details zu den aktuellen und bevorstehenden Maßnahmen im Zuge der Erlasse des Landes Nordrhein-Westfalen zu beraten.

Ein dabei drängendes Thema ist im Zuge der Schul- und Kitaschließungen in der neuen Woche die Einordnung der Berufe von Eltern in kritischen Infrastrukturen, für die eine „Notbetreuung“ auch in Langenfeld eingerichtet wird.

Mit einer am Freitag vom Landesgesundheitsministerium NRW versandten „Aufsichtlichen Weisung zum Betretungsverbot“ von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wurden nähere Angaben zur Eingruppierung dieser versorgungswichtigen Berufe gemacht.

In der Weisung des Ministeriums werden die Einsatzgebiete der von den Ausnahmeregelungen betroffenen „unentbehrlichen Schlüsselpersonen“ wörtlich genannt: „Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.“

Mit dieser detaillierteren Definition haben die Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kinder-Tagespflegepersonen nun eine Bewertungsgrundlage und sind unter den jeweiligen Rufnummern der Einrichtungen ab Montag für die Eltern ansprechbar, die das Angebot der „Notbetreuung“ in Anspruch nehmen müssen. Zur Erinnerung: Es müssen beide Elternteile in entsprechenden Berufsgruppen beschäftigt sein.

Anhand eines Fragebogens wird dann durch das städtische Referat Kita, Jugend, Schule ermittelt und abschließend entschieden, ob eine entsprechende Betreuung in Frage kommt. Dabei ist der Arbeitgebernachweis zur Unentbehrlichkeit dringend erforderlich. Die „Notbetreuung“ ist sowohl von den städtischen, als auch von den kirchlichen und privaten Trägern zu gewährleisten.

Die Stadt Langenfeld geht laut Rathaussprecher Andreas Voss mit den weitergehenden Ausführungen des Ministeriums in der Weisung konform, dass die Nachweisbarkeit der Unentbehrlichkeit notwendig ist, da Kita-Schließungen nicht effektiv wären, wenn sich die Kinder in nahezu unveränderter Anzahl in den Einrichtungen aufhalten würden.

Die Sportgemeinschaft Langenfeld schließt als Betreiber des Stadtbades das Schwimmbad ab dem heutigen Sonntag. Auch das Bewegungszentrum an der Langforter Straße ist ab sofort geschlossen.

Was die ersten Fragen zu bereits gezahlten Beiträgen oder der Rückerstattung von Gebühren angeht, bittet Bürgermeister Frank Schneider angesichts der aktuellen Situation um Geduld und um Verständnis, wenn nicht jede Detailfrage sofort beantwortet werden kann, die aktuell nicht der dringenden Versorgung dient: „Die Lenkungsgruppe der Stadt Langenfeld trifft sich derzeit mehrmals täglich um die zahlreichen Maßnahmen und deren Folgen zu organisieren. Wir arbeiten intensiv die täglich zunehmenden Aufgaben nach unserer Priorisierung ab. Unser Ziel ist es, in dieser auch für uns erstmalig auftretenden Krisensituation, das städtische Leben bestmöglich zu organisieren. Durch die vom Bund, Land und Kommune getroffenen Maßnahmen wird sich das tägliche Leben in den nächsten Wochen verändern und zu wesentlichen Einschränkungen führen. Wir alle gemeinsam müssen nach praktikablen Lösungen suchen und werden sie auch finden.

So werden wir uns selbstverständlich nach und nach mit Detail-Fragen beschäftigen, so auch mit Erstattung von Beiträgen aller Art, und Antworten geben.“

Die Stadtverwaltung (Rathaus, Bürgerbüro und Außenstellen) sollte ab sofort nur bei konkreten und dringenden Anliegen aufgesucht werden. Der direkte Publikumsverkehr wird ab Montag, 16. März, eingeschränkt, es werden nur noch Termine nach vorheriger Absprache wahrgenommen. Die Kontaktdaten sind auf der städtischen Homepage www.langenfeld.de (Dienstleistungssuche) zu finden oder es kann telefonisch unter Tel. 02173/794-0 zu den entsprechenden Stellen weiterverbunden werden. Diese Maßnahme dient sowohl der Aufrechterhaltung der städtischen Dienstleistungen, als auch dem Erhalt der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der städtischen Mitarbeiter.

Aufgrund von vermehrt auftretenden Fragestellungen durch die zunehmenden Maßnahmen im Zuge der Coronavirus-Situation hat die Stadt ab Montag, 16. März 2020, 8 Uhr, ein Bürgertelefon geschaltet, das unter Tel. 02173/794-1400 montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr erreichbar ist. Voss: „Hier gibt es Informationen rund um die Covid-19-Maßnahmen, sofern sie den direkten Einflussbereich der Stadtverwaltung Langenfeld betreffen. Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass dort keine medizinische Beratung oder Einschätzung des Gesundheitszustandes gegeben werden kann.“ Für solche Informationen gibt es die Hotline des Kreisgesundheitsamtes Mettmann, Tel. 02104 - 99-3535 oder des Landesgesundheitsministeriums, Tel. 0211 - 91191001.

(mei)
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