Weltverbrauchertag 15. März Verbraucherzentrale gibt Tipps gegen Abzocke in Notfällen

Langenfeld/Monheim · Wenn ein Notfall eintritt, neigen Menschen zu Panik. Die Verbraucherzentrale rät, sich vorzubereiten und Ruhe zu bewahren. Hier ein paar Tipps.

 Die Tür ist zu, der Schlüssel steckt drinnen: Wer einen Schlüsseldienst rufen muss, sollte ortsansässige Firmen vorziehen. 

Die Tür ist zu, der Schlüssel steckt drinnen: Wer einen Schlüsseldienst rufen muss, sollte ortsansässige Firmen vorziehen. 

Foto: dpa-tmn/Kai Remmers

Fällt die Tür von außen ins Schloss oder ist der Abfluss verstopft – dann wird rasche Hilfe oftmals teuer. Als Retter in der Not bieten Schlüsseldienste und Rohrreiniger ihre Dienste an.

„Viele hilfreiche Türöffner oder Rohrreiniger leisten zwar rasche Abhilfe, nutzen im Gegenzug jedoch die Notlage der Kunden mit intransparenten und überteuerten Preisen schamlos aus“, warnt Andreas Nawe von der Verbraucherzentrale NRW in Langenfeld anlässlich des Weltverbrauchertags am Sonntag, 15. März.

Wer vorsorgt und weiß, wen man im Ernstfall zuverlässig um Hilfe bitten kann und wer trotz Stresssituation die Kosten vor dem Anrücken eines Notdienstes vergleicht und die einzelnen Rechnungsposten nach getaner Arbeit kritisch prüft, ist vor bösen Überraschungen sicher. Unter dem Motto „Ruhe bewahren – planvoll vorgehen“ hilft die Verbraucherzentrale NRW  mit folgenden Hinweisen.

  Vorsicht bei Firmen mit Namen „AAA! Häufig steckt hinter solch einem Namensanfang nur das Ziel, im Branchenbuch ganz oben zu stehen. Bei der Suche im Internet empfiehlt sich ein Blick ins Impressum. Hier müssen etwa Name, Adresse und E-Mail Adresse stehen.

Am Telefon nach der Höhe der Anfahrtskosten fragen, gegebenenfalls Festpreis  vereinbaren. Bei einem Schlüsseldienst etwa kostet die Öffnung einer lediglich zugefallenen Tür in Nordrhein-Westfalen inklusive Anfahrt tagsüber und an Werktagen circa 90 Euro. Für einen Akut-Einsatz in der Nacht, an Sonn- oder Feiertagen werden im Schnitt 140 Euro berechnet.

Eine Tür, die nur ins Schloss gefallen ist, muss meist weder aufgebrochen noch muss das Schloss ausgebaut werden.  Zugezogene Türen lassen sich meist ohne Beschädigung im Nullkommanichts vom Fachmann öffnen. Auch bei der Rohrreinigung ist oftmals der Einsatz von schwerem technischem Gerät unnötig.

Die Rechnung sollte nur dann vollständig bezahlt werden, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind und die Kunden  überprüft haben, ob das Problem gelöst wurde. Wird eine ortsansässige Firma beauftragt, können nur die Fahrtkosten innerhalb der Ortsgrenzen in Rechnung gestellt werden. Außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten kommen oft noch Nacht- und Feiertagszuschläge hinzu. Erlaubt sind hierbei Zuschläge von bis zu 100 Prozent – allerdings nur für Lohn und lohnabhängige Kosten.

Rechtlichen Rat bei überhöhten Rechnungen  bietet die Beratungsstelle in Langenfeld, Konrad-Adenauer-Platz 1.

www.verbraucherzentrale.nrw/notdienste

(og)
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