Langenfeld Schau zeigt Kämpferinnen für Frauenrechte

Langenfeld · Eine Wanderausstellung im Langenfelder Rathaus erzählt noch bis zum 14. Juni auf 17 Tafeln die Geschichte der vier „Mütter des Grundgesetzes“.

 Die Wanderausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ hat die Gleichstellungsbeauftragte Diana Skrotzki ins Langenfelder Rathaus geholt.

Die Wanderausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ hat die Gleichstellungsbeauftragte Diana Skrotzki ins Langenfelder Rathaus geholt.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Vier Frauen ist es zu verdanken, dass es heute den Artikel 3 im Grundgesetz gibt. Er legt fest, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind. Vier Frauen setzten sich vor 60 Jahren unter 65 Mitgliedern im Parlamentarischen Rat der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer Forderung nach harten Kämpfen durch. Eine davon war Elisabeth Selbert, nach der heute eine Straße im Langenfelder Gewerbegebiet Fuhrkamp benannt ist. Elisabeth Selbert gehörte der SPD an und war Juristin.

Die städtische Gleichstellungsbeauftragte Diana Skrotzki hat eine informative Ausstellung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach Langenfeld ins Rathaus geholt. Mit dem Titel „Mütter des Grundgesetzes“ würdigt die Schau auf 17 Tafeln das politische Engagement, das die vier politischen Weggefährtinnen Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel in den ersten Jahren der Bundesrepublik gezeigt haben.

Für Diana Skrotzki ist die Ausstellung ein Impulsgeber vor allem für Politiker und Ratsmitglieder in Langenfeld, aber natürlich auch für alle Bürgerinnen, sich einzusetzen und sich für politische Themen zu interessieren. „Gerade mal 24,4 Prozent im Langenfelder Rat sind Frauen“, sagt sie. „Das ist zu wenig!“

Skrotzki rät den Kommunalpolitikern innezuhalten, sich Zeit für die Geschichte der unerschrockenen Kämpferinnen von damals zu nehmen und „zu überdenken, für welche Politik sie selbst heute stehen und was sie für Frauen tun wollen“, sagt sie. Außerdem will die Gleichstellungsbeauftragte nach eigenen Worten Wertschätzung für „unser Grundgesetz wecken, das die beste Verfassung der Welt ist“.

Frauen müssen heute ihre Männer nicht mehr um Erlaubnis bitten, wenn sie arbeiten gehen, verreisen oder studieren wollen. Dennoch gibt es Frauen-Benachteiligung in vielen Formen, ganz zu schweigen von Frauendiskriminierung in anderen Ländern und Kulturen. Während es in Deutschland seit 100 Jahren das Frauenwahlrecht gibt, dürfen beispielsweise in Saudi-Arabien Frauen dieses Recht erst seit 2015 wahrnehmen, in Liechtenstein seit 1984 und in den beiden Schweizer Kantonen Appenzell Außerrhoden sowie Appenzell Innerrhoden erst seit 1989/90.

Die Ausstellung über die Vorkämpferinnen der Gleichberechtigung ist noch bis zum 14. Juni im ersten Stock des Rathauses zu dessen Öffnungszeiten (siehe Infobox) zu sehen.

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