Erleichterung für Menschen im Kreis Heinsberg Neues Online-Angebot für Jobcenter-Kunden

Kreis Heinsberg · Dank eines neuen Online-Angebots des Jobcenters können Kunden nun Zeit sowie Kosten für Fahrten oder Porto sparen.

 Mit dem Start des Online-Angebots werden Veränderungsmitteilungen, Weiterbewilligungsanträge und ein zielgruppenspezifisches Informationsangebot zugänglich gemacht.

Mit dem Start des Online-Angebots werden Veränderungsmitteilungen, Weiterbewilligungsanträge und ein zielgruppenspezifisches Informationsangebot zugänglich gemacht.

Foto: dpa/Jan Woitas

Jetzt können Jobcenter-Kunden, zusätzlich zu ihren bisherigen Zugangskanälen, online unter anderem die Weiterbewilligung von Leistungen beantragen und dem Jobcenter Veränderungen mitteilen.

Geschäftsführer Christian Trox zu dem neuen Angebot: „Das ist ein wichtiger Schritt, denn es erleichtert den Kunden, uns die relevanten Informationen und Unterlagen online zukommen zu lassen und sie können dies zeit- und ortsunabhängig tun. Außerdem sparen sie Porto oder Fahrkosten.“

Mit dem Start werden in der ersten Ausbaustufe Veränderungsmitteilungen, Weiterbewilligungsanträge und ein zielgruppenspezifisches Informationsangebot zugänglich gemacht. Weitere Funktionen und Verbesserungen sollen kontinuierlich folgen.

Möglich wird dieses neue Online-Angebot durch das Projekt „GE-ONLINE“ der Bundesagentur für Arbeit (BA), das die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für die Kunden der gemeinsamen Einrichtungen realisiert. Dieses Gesetz aus dem Jahr 2017 verpflichtet Verwaltungen zur Digitalisierung von Dienstleistungen.

Beim Projekt wurden kontinuierlich Kunden verschiedener Jobcenter befragt und so an der Entwicklung beteiligt. Dadurch konnten wichtige Erkenntnisse erlangt werden, die in die kundenfreundliche Ausgestaltung des Angebots eingeflossen sind. Auch die Mitarbeiter der Jobcenter wurden regelmäßig beispielsweise durch Workshops an der Entwicklung des Angebots beteiligt.

Kunden des Jobcenters Kreis Heinsberg, die das Online-Angebot zukünftig nutzen wollen, müssen persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder eines gültigen Ausweisdokumentes bei der für sie zuständigen Jobcenter-Nebenstelle vorsprechen.

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