Kreis Heinsberg Alte Regelung für Rollstuhlfahrer

Kreis Heinsberg · Die Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderung waren Thema im Sozialausschuss des Kreises Heinsberg. Das alte Fahrdienstmodell soll erhalten bleiben.

 Michaela Sommereisen und Norbert Voigt setzen sich für den Erhalt des Fahrdienstes für Rollstuhlfahrer nach alter Regelung ein.

Michaela Sommereisen und Norbert Voigt setzen sich für den Erhalt des Fahrdienstes für Rollstuhlfahrer nach alter Regelung ein.

Foto: Jürgen Laaser/Laaser, Jürgen (jl)

In der Diskussion um den Fortbestand der Fahrdienstregelung für Rollstuhlfahrer setzt sich der Kreis Heinsberg dafür ein, dass das alte Modell erhalten bleibt und es ab dem 1. Januar 2020 nicht zu Kürzungen kommt. Das wurde während der Sitzung des Kreissozialausschusses im Heinsberger Kreishaus deutlich. Landrat Stephan Pusch möchte das Thema in den nächsten Tagen persönlich mit der Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) besprechen.

Den Fahrdienst für Rollstuhlfahrer, der von dem betroffenen Personenkreis (rund 500 Menschen) rege genutzt wird, gibt es seit 1981 im Kreis Heinsberg. Beim bisherigen Kilometer-System des Roten Kreuzes stehen einem Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) jeden Monat vier Fahrten zu je 35 Kilometer zur Verfügung, im Jahr also 1680 Kilometer. Wer Kilometer „sammelte“, der hat dann sogar die Möglichkeit, eine größere Fahrt in den Urlaub oder zu Verwandten zu unternehmen.

Wegen neuer Grundlagen geht die Zuständigkeit für die Mobilitätshilfen zum 1. Januar 2020 auf den LVR über. Sozialdezernentin Daniela Ritzerfeld informierte in der Ausschusssitzung darüber, dass der Kreis Heinsberg weiterhin diese Aufgabe erledigen wird, weil der LVR den Kreis Heinsberg zur Wahrnehmung dieser Aufgabe herangezogen habe. Jedoch: der LVR bestimmt nun auch über noch nicht vorliegende Richtlinien die Art und den Umfang der Leistung. Viele Rollstuhlfahrer im Kreis Heinsberg sorgen sich, dass durch die Übernahme der Mobilitätshilfen in die Trägerschaft des LVR zu einer Veränderungsphase – im Klartext zu Kürzungen – kommen könnte. Zwischenzeitlich hat sich eine Selbsthilfegruppe „Fahrdienst für Rollis“ gegründet, deren Mitglieder die Sitzung des Sozialausschusses im Kreishaus interessiert verfolgten. Die Selbsthilfegruppe setzt sich dafür ein, dass Rollstuhlfahren mit dem Merkzeichen „aG“ die bisherige Fahrdienstregelung erhalten bleibt, um nicht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränken zu müssen.

Sozialamtsleiter Andreas Louven informierte während der Ausschusssitzung darüber, dass Landrat Pusch die Direktorin des LVR über die Situation im Kreis Heinsberg unterrichtet und dabei empfohlen habe, ab dem Jahr 2020 wieder ausschließlich zu der Leistungserbringung „Sachleistung“ (Berechtigungskarte für das DRK nach dem alten Modell) zurückzukehren und wie bisher völlig auf die eigentlich obligatorische Bedürftigkeitsprüfung (keine oder nur teilweise Leistung bei überschreiten der Einkommens- und Vermögensfreigrenzen) zu verzichten. Nun bleibe das Ergebnis des persönlichen Gesprächs mit Landrat Stephan Pusch und der Direktorin des LVR abzuwarten.

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