KKH-Serviceteam in Krefeld Patientenverfügung - Vorsorge für den Ernstfall

Krefeld · Expertenteam bietet Krefeldern ab sofort eine individuelle digitale Schulungsmöglichkeiten an.

(jon) Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Angehörige oder Freunde können Betroffenen beistehen, aber sie können keine rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen treffen, auch Ehepartner oder volljährige Kinder nicht. „Für einen Volljährigen können rechtliche Entscheidungen und Erklärungen nur gegeben werden, wenn eine rechtsgeschäftliche Vollmacht oder gerichtlich bestellte Betreuung besteht“, so ein Experte. Ob Vorsorgevollmacht, Patienten- oder Betreuungsverfügung: Was diese Begrifflichkeiten im Einzelnen bedeuten, wissen nur die wenigsten Deutschen. „Doch es ist extrem wichtig, sich mit diesen Themen auseinander zu setzen und für den Ernstfall vorzusorgen. Das gilt besonders für Menschen, die einen zu pflegenden Angehörigen haben“, erklärt Thomas Seidel vom KKH-Serviceteam in Krefeld.

Die Pflegekasse der KKH bietet deshalb allen Interessierten ab sofort die Möglichkeit, an dem neuen Online-Pflegekursus „Rechtliche Vorsorge für den Ernstfall“ teilzunehmen. Die digitale Schulungsmöglichkeit zu dieser komplexen Thematik kann jederzeit individuell begonnen werden. „Ziel ist es, die Teilnehmer aufzuklären, zu informieren und zu ermutigen, ihre rechtliche Vorsorge zu gestalten und auch ihren Angehörigen beratend zur Seite stehen zu können“, erklärt Seidel.

Der Online-Kursus unter https://www.kkh-pflegecoach.de/ unterstützt die Teilnehmer dabei, die richtigen Vorsorgedokumente für sich auszuwählen, Konsequenzen fehlender Vorsorge zu verstehen und selbständig rechtlich sichere Dokumente aufzusetzen. „Viele Fragen sollten möglichst im gesunden Zustand individuell geklärt und schriftlich festgehalten werden. Das nimmt den Angehörigen die große Belastung, wichtige Dinge in kritischen Situationen selbst entscheiden zu müssen“, so Seidel. „Dazu zählt, ob zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen gewünscht sind.“ Das neue digitale Schulungsmodul ergänzt die bisherigen Elemente „Grundlagen der häuslichen Pflege“, „Alzheimer und Demenz“ und „Wohnen im Alter“.

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