Nach interner Prüfung Stadt nimmt die Genehmigung für digitale Werbetafel in Oppum zurück

Krefeld · Der Berufungsantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf wurde zurückgezogen, der Bescheid zum Abbau der Werbetafel erstellt.

 Die Werbetafel in Oppum soll abgebaut werden.

Die Werbetafel in Oppum soll abgebaut werden.

Foto: Lammertz, Thomas/Lammertz, Thomas (lamm)

(jon) Krefeld hat die Baugenehmigung für die digitale Werbetafel am Standort Untergath/Hauptstraße in Oppum zurückgenommen. Grund dafür ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das die Klage der Stadtverwaltung gegen die entsprechende Weisung der Bezirksregierung Düsseldorf abgewiesen hat. Wie Presseamtsleiter Timo Bauermeister unserer Redaktion mitteilte, hatte die Stadt zunächst einen Berufungsantrag bei Gericht zur Fristwahrung gestellt, diesen aber nach erneuter stadtinterner Prüfung zurückgezogen.

Die untere Bauaufsicht der Stadt Krefeld hat – entsprechend der Weisung der Bezirksregierung – nun einen Bescheid zur Rücknahme der Baugenehmigung erstellt (gemäß §48 Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW). Damit wird der Bauherr DSM Krefeld Außenwerbung mit einer Frist aufgefordert, die Werbeanlage zurückzubauen. Sollten keine Rechtsmittel gegen den Bescheid der Stadt eingelegt werden, müssen diese Arbeiten bis zum 3. Januar 2020 abgeschlossen sein.

Die Baugenehmigung zur Errichtung der digitalen Werbetafel am Standort Untergath/Hauptstraße in Krefeld-Oppum war am 15. Mai 2017 erteilt worden. Mit Weisung der Bezirksregierung Düsseldorf als obere Bauaufsichtsbehörde vom 3. Dezember 2018 wurde die untere Bauaufsicht der Stadt Krefeld angewiesen, die Baugenehmigung zurückzunehmen wegen formeller und materieller Rechtswidrigkeit. Insbesondere mangelte es an der erforderlichen Zustimmung des Landesbetriebs Straßen NRW.

Am 20. Dezember 2018 reichte die Stadt Krefeld eine Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen diese Weisung der Aufsichtsbehörde ein. Am 19. September 2019 erging das Urteil des Verwaltungsgerichts, wonach die Klage abgewiesen wird, das heißt der Weisung der Bezirksregierung Düsseldorf ist durch die untere Bauaufsicht der Stadt Krefeld Folge zu leisten und die Baugenehmigung ist somit zurückzunehmen.

Zunächst wurde durch die Stadt Krefeld ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gestellt, der durch die Stadt Krefeld wieder zurückgenommen wurde.

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