Prozess Vergewaltigung: Klever (33) soll doch schuldfähig sein

Kleve · Laut Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte seine Ex-Freundin vergewaltigt haben. Der Prozess wird fortgesetzt.

 Ein 33-Jähriger muss sich vor dem Klever Landgericht verantworten.

Ein 33-Jähriger muss sich vor dem Klever Landgericht verantworten.

Foto: van Offern, Markus (mvo)

Im Sicherungsverfahren gegen einen 33-jährigen Klever ist es am Donnerstag noch zu keiner Entscheidung gekommen. Dem Mann wird vorgeworfen, seine Ex-Freundin vergewaltigt und sexuell genötigt zu haben. Nachdem die Frau die Polizei herbeigerufen hatte, soll der Beschuldigte zudem Widerstand gegen die Beamten geleistet und eine Körperverletzung begangen haben.

Aufgrund einer psychischen Erkrankung soll laut Staatsanwaltschaft nicht auszuschließen sein, dass der Mann nicht oder nur vermindert schuldfähig gewesen ist. Ein Sachverständiger, der den psychischen Zustand des 33-Jährigen begutachtet hat, erklärte allerdings im Klever Landgericht, dass der Beschuldigte wohl mindestens an einem der Tattage nicht im Zustand verminderter oder gar aufgehobener Schuldfähigkeit gehandelt habe.

Die 1. große Strafkammer beschloss deshalb, das Sicherungsverfahren teilweise ins normale Strafverfahren übergehen zu lassen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass der Beschuldigte auch zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden kann. Andernfalls käme nur die Anordnung eines Maßregelvollzuges infrage.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte seine ehemalige Lebensgefährtin im August 2018 auf dem Gelände der LVR-Klinik Bedburg-Hau unter Androhung von Gewalt zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Am nächsten Tag soll er sich dann unbekleidet zu der Wohnung seiner Ex-Freundin begeben, die Frau mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Wenige Tage später soll er erneut nackt dort aufgetaucht sein: Mit vorgehaltenem Messer soll er die Frau aufgefordert haben, sich ebenfalls auszuziehen. Der Zeugin gelang es, die Polizei zu verständigen, die dann in einen Kampf mit dem stämmigen 33-Jährigen geriet. Eine Polizistin verletzte sich dabei am Rücken.

Der Beschuldigte hat die Taten weitgehend eingeräumt. Das Verfahren wird am 14. März um 13.30 Uhr fortgesetzt. Ein zweiter Sachverständiger ist geladen.

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