Kleve Pläne zur Deichsanierung Kleve liegen bald aus

Kleve · Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 28. Oktober schriftlich Einwendungen einreichen.

 Derzeit sind die Bagger in der Nähe der Rheinbrücke zugange. Danach kommt der Bereich zwischen Griethausen und Wardhausen dran.

Derzeit sind die Bagger in der Nähe der Rheinbrücke zugange. Danach kommt der Bereich zwischen Griethausen und Wardhausen dran.

Foto: Markus van Offern (mvo)

Der Deichverband Xanten-Kleve plant eine Deichsanierung im Bereich von Griethausen bis Wardhausen. Die Planunterlagen dazu liegen in der Zeit vom 28. August bis einschließlich 27. September bei der Stadt Kleve im Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 3.29, Minoritenplatz 1, aus.

Der Sanierungsabschnitt von rund 1,7 Kilometer liegt linksrheinisch, beginnt am Ortsausgang von Griethausen bei Rhein-Kilometer 857,54 und endet in Wardhausen in Höhe des Johanna-Sebus-Denkmals bei Rhein-Kilometer 859,15. Neben der Deichbaumaßnahme sollen auch das Spoy-Schöpfwerk und der Spoy-Durchlass neu gebaut sowie die Schleusenanlage Brienen vollständig zurückgebaut werden.

Der Deichverband Xanten-Kleve hat für das Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren beantragt, in dessen Rahmen nun die Offenlage der Planung erfolgt. Enthalten sind Erläuterungsbericht mit Lageplänen, technische Planung, Baugrundgutachten und Umwelttechnisches Gutachten, Umweltverträglichkeitsbericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Fachbeiträge zum Artenschutz und Natura 2000, Vorstatik des Spoy-Schöpfwerkes und Spoy-Durchlasses sowie Vorbemessung der Baugrube zum Rückbau des Schleusenbereichs.

Die Unterlagen sind in Kleve von montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr, montags und mittwochs von 14 bis 17 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr für jedermann einzusehen. Im Zeitraum der Offenlage werden die Planunterlagen auch auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf in der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ hinterlegt.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 28. Oktober, schriftlich bei der Stadt Kleve oder bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 54.04, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf (unter Angabe des Aktenzeichens 54.04.01.12) Einwendungen erheben.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort