Prozess in Kleve Verteidigung plädiert im „Prophetenprozess“ auf Freispruch

Kleve · Im Missbrauchsprozess gegen den selbst ernannten „Propheten“ einer niederländischen Religionsgemeinschaft plädiert eine weitere Verteidigerin auf Freispruch. Am Nachmittag oder Abend wird ein Urteil erwartet.

 Der selbsternannte „Prophet“ der Religionsgemeinschaft beim Prozessauftakt Mitte Juni in einen Saal des Landgerichts Kleve.

Der selbsternannte „Prophet“ der Religionsgemeinschaft beim Prozessauftakt Mitte Juni in einen Saal des Landgerichts Kleve.

Foto: dpa/Caroline Seidel

 Das kündigte die niederländische Anwältin Inez Weski am Donnerstag vor dem Prozessbeginn beim Landgericht Kleve an. Die ganze Anklage stütze sich ausschließlich auf eine unglaubwürdige Zeugin, sagte die Anwältin. Das Plädoyer sollte am Vormittag - wie große Teile des Prozesses - unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Damit sollen Persönlichkeitsrechte der Beteiligten geschützt werden.

In dem seit Mitte Juni laufenden Prozess wird am Nachmittag oder möglicherweise am Abend ein Urteil erwartet. Neben dem mehrstündigen Vortrag der Verteidigung werde voraussichtlich der Angeklagte reden. Dann werde das Gericht sich zu einer gründlichen Beratung zurückziehen, sagte eine Gerichtssprecherin. Sollte das Gericht den Angeklagten schuldig sprechen, werde die Verteidigung „hundertprozentig“ Revision beim Bundesgerichtshof einlegen, kündigte Weski an.

Dem 59-jährigen Niederländer wird vorgeworfen, ein anfangs minderjähriges Mädchen aus der Glaubensgemeinschaft zunächst in seiner Heimat und später in einem ehemaligen Kloster am Niederrhein jahrelang missbraucht zu haben - insgesamt 132 Mal, wie es in der Anklage heißt. Außerdem soll die heute 27 Jahre alte Frau in dem Kloster zeitweise gegen ihren Willen festgehalten worden sei.

Der von mehreren Anwälten vertretene Angeklagte weist die Anschuldigungen zurück. Bei vorherigen Terminen hatten bereits zwei andere Anwälte des 59-Jährigen auf Freispruch plädiert. Auch sie hatten bereits bei der Prozesseröffnung Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin angemeldet. Die Staatsanwaltschaft und der Anwalt der Frau als Nebenklägerin hatten acht Jahre Haft verlangt.

Der Fall ist im Oktober 2020 bekanntgeworden, weil es Hinweise von außen gab, dass die Frau eingesperrt worden sein könnte. Die Polizei startete eine Razzia in dem Kloster und nahm den Niederländer fest. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.

(top/dpa)
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