Gründer kommt aus Kleve Kartellamt verhängt Bußgeld gegen Ergobag-Firma

Kleve/Köln · Das Unternehmen Fond of soll den Preiswettbewerb eingeschränkt haben. Nun wurde eine Bußgeld in Höhe von zwei Millionen Euro verhängt. Einer der Gründer ist der Klever Florian Michajlzeko.

 Gerade bei Schulrucksäcken und Schultaschen wollen Eltern ihren Kindern Gutes tun (Symbolfoto).

Gerade bei Schulrucksäcken und Schultaschen wollen Eltern ihren Kindern Gutes tun (Symbolfoto).

Foto: dpa/Christoph Soeder

Das Bundeskartellamt hat gegen den für Marken wie Ergobag und Satch bekannten Schulrucksack-Hersteller Fond Of ein Bußgeld von rund zwei Millionen Euro wegen Einschränkung des Preiswettbewerbs verhängt. „Das Unternehmen Fond Of hat über Jahre hinweg Mindestpreise für seine Schulrucksäcke und -taschen vorgegeben und dafür gesorgt, dass die beteiligten Händler diese Preise nicht unterschreiten“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Derartige „vertikale Preisbindungen“ führten häufig dazu, dass die Verbraucher höhere Preise zahlen müssten, sagte Mundt. „Gerade bei Schulrucksäcken und Schultaschen ist die Zahlungsbereitschaft der Eltern zum Schutz der Kinder relativ groß. Hier noch zusätzlich eine Preisbindung durchzusetzen, ist in keiner Weise akzeptabel.“

Der Startschuss für Ergobag fiel 2009, einer der Gründer ist der Klever Florian Michajlezko. Gemeinsam mit Freunden entwickelte er den ergonomischen Rucksack. Während in der ersten Saison noch 6000 Rucksäcke verkauft wurden, waren es im darauffolgenden Jahr bereits 50.000. Aus heutiger Sicht sind das für den Unternehmer kleine Mengen. Inzwischen sind aber eine ganze Anzahl an Marken unter dem Dach Fond of versammelt.

Nach den Ermittlungen des Kartellamtes hatte Fond Of Händler zwischen 2010 und 2019 beim Vertrieb von Schulranzen und Rucksäcken in ihrer Preissetzung eingeschränkt. Die Einhaltung der Mindestpreise sei systematisch kontrolliert und auch mit Sanktionen gegen die Händler durchgesetzt worden. Dabei dürfen Hersteller eigentlich schon seit den 1970er Jahren nur unverbindliche Preisempfehlungen geben.

Bei der Bußgeldfestsetzung sei berücksichtigt, dass das Kölner Unternehmen mit dem Kartellamt umfassend kooperiert habe und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abgeschlossen werden konnte, berichtete die Wettbewerbsbehörde. Der Bußgeldbescheid ist damit rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler und gegen die für Fond Of handelnden Personen wurde das Verfahren eingestellt.

Eingeleitet wurde das Verfahren im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde, die ebenfalls gegen das Unternehmen ermittelt hatte, und einer Durchsuchungsaktion im Januar 2019.

(lukra/dpa)
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