Natur Der Wolf liefert weiterhin viel Diskussionsstoff

GELDERLAND · (zel/hs) Das Thema Wolf verunsichert die Bevölkerung. Hunderte Gäste waren jetzt zu einem Infoabend in Schermbeck gekommen, bei dem Vertreter des Umweltministeriums und des Landesamtes für Natur viele Fragen beantworten mussten.

 Ein Wolf am Niederrhein (unser Foto stammt aus einem Gehege Sachsen-Anhalt) sorgt weiter für Debatten.

Ein Wolf am Niederrhein (unser Foto stammt aus einem Gehege Sachsen-Anhalt) sorgt weiter für Debatten.

Foto: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Auch aus dem Kreis Kleve waren zahlreiche Schafhalter gekommen. Als Vertreter des Umweltministeriums berichtete Christian Stang über die Förderrichtlinien.

Innerhalb des Wolfsgebietes werden Entschädigungen nur dann gezahlt, wenn spätestens innerhalb eines Jahres Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Das Land fördert Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Schafen, Ziegen und Gehegewild. 80 Prozent der Kosten werden gefördert. Für jeden Empfänger gilt eine Obergrenze von 15.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren.

Doch dass es mit der Förderung nicht ganz einfach ist, erläuterte Christiane Rittmann. Bei ihr hatte der Wolf mehrere Schafe gerissen, daraufhin hatte sie die Zäune verstärkt. 600 Euro hatte sie dafür investiert. Doch dummerweise war sie bereits aktiv geworden, bevor die Richtlinie in Kraft trat. Erst einmal schaut sie in die Röhre. „Was hätte ich denn tun sollen? Soll ich warten bis der Wolf alle meine Tiere gerissen hat“, fragt sie. Die Schafzüchterin hofft jetzt darauf, dass es eine Ausnahme gibt und sie zumindest einen Teil ihrer Ausgaben zurück erhält.

Die Leiterin eines Kindergartens erkundigte sich nach den Bedrohungen durch den Wolf. Kaiser: „Ich sehe keine Gefahren. Man sollte den Kindern keine Angst machen.“ Er empfahl, befürchtete Wölfe vorab mit Radau oder Trillerpfeifen zu verjagen. Der Wolf steht unter Naturschutz. Seine Tötung wird mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro bestraft oder mit Gefängnis. Das Beseitigen von auffälligen Wölfen ist erlaubt. Allerdings muss dazu eine artenschutzrechliche Ausnahmeregelung vorgelegt werden. Wann der Wolf ein auffälliges Verhalten zeigt, steht noch nicht exakt fest. Derzeit erstellt eine Arbeitsgruppe ein Papier für die im November stattfindende Umweltkonferenz.

(hs/zel)
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