Verkaufsoffene Sonntage Sonntagsöffnung auch außerhalb der Kempener Altstadt

Kempen · Im vergangenen Jahr war der Antrag des Kempener Werberings, die verkaufsoffenen Sonntage auch für Geschäfte außerhalb der Altstadt zuzulassen, noch mit Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen abgelehnt worden.

Erst für den Verkaufssonntag am 15. September zum Stadtfest „Klingende Altstadt“ wurde eine Ausnahme von der bisherigen Regelung gemacht. Auch für den Handwerkermarkt im Oktober und den Weihnachtsmarkt soll es möglich sein, dass auch Geschäfte außerhalb des Altstadtringes an den Verkaufssonntagen für Kunden öffnen können.

Seit Dezember 2016 hatten die Geschäfte außerhalb der Altstadt wegen der geänderten Rechtslage nicht mehr geöffnet. Für den Kempener Werbering wurde dies zunehmend zum Problem, weil etliche Mitglieder mit ihren Geschäften außerhalb der erlaubten Zone liegen. Nun soll es ab dem kommenden Jahr wieder möglich sein, dass auch diese Geschäfte sich an den verkaufsoffenen Sonntagen beteiligen können. Das beschloss jetzt der zuständige Ordnungsausschuss. Die Stadtverwaltung, die zuletzt immer wieder eine solche Regelung abgelehnt hatte, ist mittlerweile zu der Erkenntnis gekommen, dass auch die Geschäfte außerhalb der Altstadt zur „kompletten Angebotsvielfalt des Kempener Einzelhandels“ beitragen und diese präsentieren. Sie würden zudem ihr vorhandenes Parkplatzangebot für Besucher der Altstadtfeste zur Verfügung stellen. Dies gelte in gleichem Maße für Alt-Kempen wie auch für St. Hubert. Nicht einschätzen kann die Stadt derzeit, ob diese neue Regelung eventuellen gerichtlichen Nachprüfungen standhalten werde.

(rei)
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