Kempen ändert Sondernutzungssatzung Geschäfte können wieder mehr Werbung aufstellen
Kempen · Händler in Kempen dürfen wieder mehrere Kundenstopper, Warentische oder Schilder vor ihrem Laden aufstellen, ohne dafür Gebühren zahlen zu müssen.
Einzelhändler in Kempen können aufatmen: Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die Sondernutzungssatzung zu ändern. Darin sind die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen beschrieben. In der geänderten Fassung, die am 1. Juli in Kraft tritt, heißt es nun, dass Werbeanlagen, Verkaufseinrichtungen und Warenauslagen, die tage- oder stundenweise ohne feste Verbindung mit einer baulichen Anlage oder dem Boden angebracht oder aufgestellt werden, keiner Erlaubnis bedürfen, wenn sie in Fußgängerzonen nicht mehr als einen Meter, sonst nicht mehr als einen halben Meter in den Straßenraum hineinragen.
In der früheren Fassung, die 2021 erlassen wurde, hatte es geheißen, dass je eine Werbeanlage, Verkaufseinrichtung und Warenauslage erlaubnisfrei sei. Mit der Streichung von „je eine“ können Händler nun in der Fußgängerzone vor der Front ihrer Geschäfte innerhalb dieser Ein-Meter-Freigrenze uneingeschränkt Werbeanlagen, Verkaufsständer und Blumenkübel gebührenfrei aufstellen. Keine Mehrheit fanden zwei Anträge der Freien Wähler, die die Sondernutzungsgebühren für Gastronomie und Handel wegen der Corona-Pandemie aussetzen und Gebühren für die Aufstellung von Werbeschildern oder Kundenstoppern vor dem Laden grundsätzlich abschaffen wollten.