Prozess am Schwurgericht Wegen Mordversuch an Ehefrau vor Gericht

Ein Afghane ist am Landgericht Mönchengladbach angeklagt, weil er seine Frau in Hochneukirch mit sieben Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben soll. Zuvor soll er die Kinder ins Ausland gebracht haben.

 Ein 36-Jähriger Afghane aus Jüchen steht wegen Mordversuches an seiner Ehefrau vor Gericht.

Ein 36-Jähriger Afghane aus Jüchen steht wegen Mordversuches an seiner Ehefrau vor Gericht.

Foto: Aklexander Triesch/Alexander Triesch

Ein 36-jähriger Mann soll versucht haben, seine Ehefrau mit einem Fleischermesser zu töten. Laut Anklage liefen sich die beiden am 30. Oktober vergangenen Jahres auf der Bahnhofstraße in Hochneukirch zufällig über den Weg. Gestern war Prozessauftakt vor dem Schwurgericht in Mönchengladbach. Noch bevor die Staatsanwältin die Anklage verliest, kommt es zur Auseinandersetzung. Der Angeklagte wünscht eine andere Dolmetscherin. Die Frau spricht zwar Persisch, kommt aber aus dem Iran und nicht wie der 36-Jährige aus Afghanistan. Dort, so sagen es die Verteidiger des Mannes, spreche man einen anderen Dialekt. Farsi und nicht Dari. Richter Lothar Beckers sagt, die Sprachen seien nahezu identisch. Und zumindest die Anklageschrift will er hören.

Zur Tatzeit soll das Paar getrennt gelebt haben. Im Streit habe der Mann sieben Mal auf seine Frau eingestochen und sei dann geflohen. Zeugen fanden die Frau schwer verletzt und blutüberströmt am Straßenrand. Sie überlebte nur durch eine Not-Operation. Die Anklage lautet auf versuchten Mord. Offenbar soll es aber schon in den Monaten zuvor immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen dem Ehepaar gekommen sein.

Im November 2017 soll der Angeklagte nach einem Streit versucht haben, die beiden gemeinsamen Kinder mit dem Auto in den Iran zu bringen. Die Staatsanwaltschaft schildert den Fall so: Die Ehefrau war gerade in einem Deutschkurs, als der Angeklagte mit den Kindern die Wohnung verließ. Polizeibeamte stoppten den Mann an der ungarisch-serbischen Grenze. Er fuhr alleine zurück, die Kinder blieben in einem ungarischen Heim, bis ihre Mutter sie abholen konnte. Für gewöhnlich ist das Schwurgericht nicht für Entziehung Minderjähriger zuständig. Bei den kommenden Terminen will die Kammer aber klären, ob beide Tatvorwürfe zusammen verhandelt werden können. Während die Staatsanwältin die Vorwürfe vorträgt, blickt der Angeklagte regungslos zu Boden. Er lauscht der Dolmetscherin. Der Prozess wird am 27. Juni fortgesetzt. Insgesamt sind sieben Verhandlungstage geplant. Mit einem Urteil wird am 26. Juli gerechnet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort