Willicher vor Gericht Prozess um sexuellen Missbrauch wurde ausgesetzt

Willich · Weil er seine eigene Tochter und vier ihrer Freundinnen missbraucht haben soll, steht ein 61-Jähriger aus Krefeld vor Gericht. Weil nun ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellt wird, muss der Prozess von vorn beginnen.

 Der 61-jährige Willicher steht in Krefeld vor Gericht.

Der 61-jährige Willicher steht in Krefeld vor Gericht.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Eigentlich sollte jetzt vor dem Krefelder Landgericht, 1. Große Strafkammer, das Urteil gegen einen 61-jährigen Willicher fallen, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs in mehreren Fällen angeklagt ist. Stattdessen kam es aber zur Aussetzung des Verfahrens. Zum Hintergrund: Dem Beschuldigten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, ab dem Jahr 2014 bis Februar 2019 regelmäßig sowohl seine leibliche Tochter als auch vier ihrer Freundinnen (Geburtsjahre 2006 und 2007) sexuell missbraucht zu haben. Die betroffenen Mädchen sind heute also zwischen 14 und 15 Jahre alt. Eine der Jugendlichen trat während der Verhandlung (vertreten durch eine Anwältin) als Nebenklägerin auf.

Ein psychologischer Sachverständiger hatte ein Gutachten über den Angeklagten erstellt. Der Fachmann kam darin zu dem Schluss, dass der 61-Jährige voll schuldfähig sei.

Der Willicher zeigte sich überwiegend geständig. Er gab zu, sowohl seine Tochter als auch drei ihrer Freundinnen missbraucht zu haben. In Bezug auf eines der Mädchen, das ebenfalls gravierende Vorwürfe gegen ihn erhebt, bestreitet er jedoch, sich an ihr vergangen zu haben. Aus diesem Grund traten jetzt sowohl die mutmaßliche Geschädigte selbst als auch ihre Mutter in den Zeugenstand, während die polizeilichen Aussagen der anderen Mädchen zuvor lediglich verlesen wurden.

Da die betreffende Jugendliche bei ihren Anschuldigungen bleibt, welche der Angeklagte abstreitet, beantragten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ein Glaubwürdigkeits-Gutachten. Bis dieses erstellt ist, wird es einige Wochen dauern. Deshalb musste das Verfahren ausgesetzt werden. Sobald das Gutachten vorliegt, beginnt der Prozess dann ganz neu.

(sst)
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