Neuer Prioritätenplan Gemeinde Jüchen baut barrierefreie Bushaltestellen

Jüchen · Nach einem Prioritätenplan sollen nach und nach alle Bushaltestellen im Gemeindegebiet barrierefrei umgerüstet werden.

 Neuje barrierefreie Bushaltestelle an der Odenkirchener Straße/B59

Neuje barrierefreie Bushaltestelle an der Odenkirchener Straße/B59

Foto: Gundhild Tillmanns

Die Bushaltestellen in Jüchen barrierefrei zu gestalten, ist bereits im Jahr 2016 vom Fachausschuss beschlossen worden, als die Sanierung der B 59 geplant wurde. Die ist jetzt bekanntlich abgeschlossen. Im Endspurt ist nun auch die Ausrüstung der neuen, barrierefreien Busbuchten. Die Gemeinde wartet lediglich noch auf die  bestellten Wartehäuschen für die insgesamt  acht Haltestellen. Diese ersten  barrierefreien Bushaltestellen wurden mit Fördermitteln des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) gebaut.

 will Jüchen nach und nach die übrigen Bushaltestellen behindertengerecht umrüsten und hat dazu ein  Gesamtkonzept mit Prioritäten entwickelt, das jetzt dem Umwelt- und Verkehrsausschuss vorgestellt wurde. Nach diesem Konzept sollen auch weitere Fördermitteln beantragt werden. Jüchen selbst hat zunächst

455.000 Euro für neue  Bushaltstellen im Haushalt eingestellt.

Da aktuell ohnehin der Nahverkehrsplans für den Rhein-Kreis Neuss fortgeschrieben wird, passt das Konzept gut in den Kontext . Denn im neuen Nahverkehrsplan soll für Menschen, die in Mobilität oder sensorisch eingeschränkt sind, bis zum 1. Januar 2022 im öffentlichen Personennahverkehrs die vollständige Barrierefreiheit erreicht sein. Mit dem Haltestellenkonzept kommt Jüchen diesen neuen gesetzlichen Anforderungen nach. Außerdem hofft die Gemeinde bei ihren weiteren Förderanträgen aus den Erfahrungen bei der Sanierung m Umbau der B 59 zu partizipieren.

Für die Erstellung einer Prioritätenliste wurden insgesamt sechs Bewertungskriterien festgelegt, nach denen jede Haltestelle jeweils eine Bewertung zwischen 0 und zwei Punkten erhält. Das erste Kriterium bewertet den vorhandenen Standard der Buswartehalle. Hier erhält die Aufenthaltsfläche einer Haltestelle mit derzeit geringerem Standard eine höhere Bewertung, da durch deren Umbau eine größere Verbesserung erreicht werden kann als bei einer Aufenthaltsfläche mit tendenziell höherem Standard.

Die Kriterien Anzahl der Linien und Art der Linien bewerten die Bedeutung der Haltestelle innerhalb des Busliniennetzes und erhalten eine jeweils hohe Bewertung für eine hohe Anzahl verschiedener sowie für stark nachgefragte Linien. Beide Kriterien erhalten eine doppelte Gewichtung.

Das Kriterium alternative Haltepunkte bewertet die Erreichbarkeit einer anderen Haltestelle mit einem vertretbaren Aufwand für Menschen, die auf barrierefreien Zugang zum ÖPNV angewiesen sind. Demnach erhält eine Haltestelle eine geringe Bewertung, wenn sich in der Nähe bereits eine barrierefreie Haltestelle befindet.

Die Erreichbarkeit einer Haltestelle als Kriterium stellt den Zusammenhang mit den umliegenden Bereichen der öffentlichen Gehwege und beispielsweise barrierefreien Querungsmöglichkeiten her. Eine hohe Bewertung erhalten die Haltestellen, die auch barrierefrei erreicht werden können.

Die Nutzung des Umfeldes berücksichtigt als Bewertungskriterium Bereiche, die eine hohe Frequentierung erwarten lassen. Dies sind zum Beispiel innerörtliche Bereiche mit entsprechenden Angeboten des Einzelhandels oder Fachgeschäften, aber auch Ziele wie Alten- und Pflegeeinrichtungen in der Nähe zu den Haltepunkten.

Darüber hinaus können aktuell laufende Baumaßnahmen der Gemeinde, wie jetzt am Adenauerplatz in Hochneukirch, ein Grund dafür sein, warum wichtige benachbarte Haltestellen zunächst keine Berücksichtigung finden, bis die jeweilige Baumaßnahme abgeschlossen ist.

 Im Einzelfall wird aber auch geprüft, ob eine Haltestelle entfallen kann oder verlegt werden muss. Beispiel für einen möglichen Wegfall sind die beiden Haltestellen in Bedburdyck auf der Grevenbroicher Straße,  auf Höhe des Sparkassengebäudes. Dort befinden sich nämlich in beiden Fahrtrichtungen der dort verkehrenden und haltenden Busse (Linien 090 und 870) in erreichbarer Nähe Haltestellen vor sowie gegenüber der Karl-Justen-Halle und die beiden Haltestellen „Lindenhof“. Die Verwaltung vertritt deshalb die Auffassung, dass die beiden Haltestellen „Grevenbroicher Straße“ in Höhe der Sparkasse nicht mehr zwingend benötigt werden.

 Für die Beanspruchung einer Investitionsförderung nach § 12 ÖPNVG NRW ist darüber hinaus ein entsprechender Ratsbeschluss und eine Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Diese soll eingeholt werden, sobald der Rat der Umsetzung dieses Haltestellenkonzeptes zugestimmt hat. Im weiteren Verlauf werden dann die Planungsleistungen angefragt und vergeben.

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